Kommentiert werden zwei im Zuge der europäischen Daten- und Digitalstrategie erlassenen Rechtsakte, DMA (Digital Markets Act) und DSA (Digital Service Act) Durch diese beiden neuen Regelungen wird die Internet- und Plattformökonomie in Europa einheitlich geregelt. Beide Gesetze werden hier systematisch Artikel für Artikel wissenschaftlich fundiert kommentiert und mit vielen praxisgerechten Beispielen ergänzt. Eingefügte "Übersichtsebenen" sorgen für einen systematischen Aufbau und für Durchblick.
Hintergrund DMA / DSA
Der Digital Markets Act (DMA) ist ein Gesetz über digitale Märkte. Er wurde im Juli 2023 vom EU-Parlament verabschiedet und soll für fairen Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen sowie den Wettbewerb im Digitalbereich fördern. Mit der Neuregelung will der europäische Gesetzgeber einer Monopolisierung entgegenwirken.
Die Online-Plattformen (Gatekeeper) müssen zukünftig strenge Auflagen erfüllen. So dürfen sie keine Daten mehr aus unterschiedlichen Diensten kombinieren, um sich Vorteile zu verschaffen. Außerdem ist es ihnen zukünftig verboten, eigene Angebote bei Online-Suchen zu bevorzugen. Der DMA legt auch Regeln für den Zugang und die die Übertragbarkeit von Daten fest. Bei Verstößen drohen den Anbietern der digitalen Dienste Geldbußen bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Der Digital Service Act (DSA) befasst sich mit Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (z.B. Online Plattformen). Die neue, sehr weitreichende EU-Verordnung zum Geschäftsverkehr im Internet enthält u.a. Regelungen zur Verantwortlichkeit von Vermittlungsplattformen sowie weitere Plattformanforderungen, z.B. Bestimmungen zu Kontaktpersonen, Transparenzregelungen, Bestimmungen zur mittelbaren AGB-Beeinflussung durch Grundrechte, Berichtspflichten, Beschwerde und Meldesysteme sowie Streitschlichtungssysteme.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu ihrer Intention und den Autoren und Autorinnen schreiben die Herausgeber im Vorwort:
"Daher freut uns im Herausgeberkreis, der sich aus den leitenden Rechtswissenschaftlern des Leibniz-Instituts für Medienforschung - Hans-Bredow-Institut - in Hamburg zusammensetzt, ein einheitliches Werk vorlegen zu können, das DSA und DMA in ebenbürtiger Tiefe und unter Berücksichtigung der Gemeinsamkeiten und Abweichungen behandelt. Dem interdisziplinären Forschungsverständnis unseres Instituts folgend haben wir auf kommunikationswissenschaftliche, ökonomische oder soziologische Forschung verwiesen, wo uns diese dem Verständnis der Regelungen zuträglich erschien. Wir sind sehr dankbar dafür, dass sich insgesamt über 30 Mitwirkende, sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich ausgewiesene Expertinnen und Experten, darauf eingelassen haben, gemeinsam mit uns Wagnis und Mühe einer Erstkommentierung auf sich zu nehmen."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht