Der Aktiengesetz-Kommentar von Prof. Dr. Jens Koch (ehem. Hüffer) erscheint jährlich vor der Hauptversammlungs-Saison. Neben der virtuellen Hauptversammlung und den Änderungen durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz war die Rechtsprechung zu den Reformen der letzten Jahre ein Schwerpunkt der Neuauflage. Zu nennen wären hier u.a.:
- das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG)
neu u.a. § 135a Mehrstimmrechtsaktien, ; § 255 Abs. 4–7 mit dem Ausschluss des Anfechtungsrechts und den Regelungen zum Barausgleich; § 255a Gewährung zusätzlicher Aktien; § 255b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
- das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit seinen Auswirkungen auf die KGaA
- das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und (UmRUG) mit Änderungen insbesondere im SpruchG
- das Hinweisgeberschutzgesetz mit Regelungen zur Compliance
"Ampelchaos" bremst Gesetzgebung aus
In seinem Vorwort zur 19. Auflage schreibt Professor Koch: " Im Jahr 2024 waren im Aktienrecht deutlich weniger Änderungen zu verzeichnen als in den vergangenen Jahren." Kritik äußert der geschäftsführende Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln) an der gesetzgeberischen (In)Aktivität: "…gab es in der vergangenen Dekade selten ein Jahr, in dem Unternehmen die Last bürokratischer Gängelung derart intensiv gespürt und beklagt haben wie 2024. Grund dafür ist, dass die schon längst überfällige Umsetzung der CSRD-Richtlinie einen unternehmerischen Vorlauf erfordert, der nicht erst in Gang gesetzt werden kann, wenn das Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt steht."
An eine zeitnahe Umsetzung der Reform glaubt Professor Koch nicht. Er schreibt im Vorwort: "Zum Zeitpunkt der Manuskriptabgabe ist ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens weder angekündigt noch auch nur in Sicht."
Gesetzgebung: Blick in die Zukunft
Der Kölner Rechtswissenschaftler blickt in seinem Vorwort auch in die Zukunft: "Als besonders belastend wird sich hier neben der CSRD-Umsetzung die Umsetzung der CSDDD erweisen. In eine andere Richtung deutet dagegen der Ende November 2024 veröffentlichte Regierungsentwurf des ZuFinG II, mit dem es sich der Gesetzgeber – wie schon mit dem ZuFinG I – auf die Fahnen geschrieben hat, unternehmerische Aktivitäten innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Eher an der Seitenlinie des Aktiengesetzes, aber doch durchaus wirkungsmächtig, werden sich die Änderungen im Bereich der Cybersecurity durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz auswirken. In der aktuellen Neuauflage dieses Kommentars wird auf diese Entwicklungen schon ein erster Ausblick gegeben."
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht