Mit den neuen Wahlvorschriften (Wahlanfechtungsverfahren). Außerdem neu: Social-Media-Nutzung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Telearbeit und BYOD.
Von besonderer Bedeutung in der aktuellen Auflage ist angesichts der aktuellen Entwicklungen in der deutschen Wirtschaft das "
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" und das im April 2024 neu eingeführte "Qualifizierungsgeld", welches den Betrieben aufgrund des durch die Transformation drohenden Arbeitsplatzverlusts eine Unterstützung bei strukturwandelbedingter Weiterbildung bietet. Die
Beteiligungsrechte des Betriebsrats werden unter Berufsbildung kommentiert.
Neben den gesetzlichen Änderungen der letzten zwei Jahre wurden über 250 höchstrichterliche Entscheidungen bzw. wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte eingearbeitet.
Schwerpunkte der Neuauflage
- das neue Hinweisgeberschutzgesetz incl. Meldestellen im Unternehmen
- Mobile Arbeit, Arbeitsschutz und Arbeitzeiterfassung und Möglichkeiten der Umsetzung im Betrieb
- die Novellierung des UmwG und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen nach dem MgFSG
- die Entwicklungen im Beschäftigungsdatenschutz und im Recht der Massenentlassung
- Weiterbildungsgesetz und das neu eingeführtes Qualifizierungsgeld
- das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Beteiligungsrecht des Wirtschaftsausschusses
Für den Betriebsrat wichtig:
- die geplanten neuen Regelungen zur Betriebsratsvergütung,
- ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften
- digitale Betriebsratsarbeit
Der Kommentar von Fitting zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist "everybodys darling". Seine Rechtspositionen werden von Betriebsräten, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Verbänden akzeptiert. Auch Gerichte, Anwälte, Behörden und Personalabteilungen greifen gerne auf diesen ihn zurück.
So schreibt der Hamburger Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Fuhlrott in der NZA Heft 9/2024 lobend: "Kein Betriebsverfassungsrecht, kein Arbeitsrecht ohne Blick in den Fitting, der unangefochten seinen Spitzenplatz als betriebsverfassungsrechtlicher Standardkommentar behauptet. Er besticht eindrucksvoll durch Darstellung, Argumentation, inhaltliche Tiefe und Rechtsprechungs- und Literaturauswertung."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht