Die große Reform im Stiftungsrecht
Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetze verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.
Der neue Bochumer Kommentar
Der Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.
Schwerpunkte
Der Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zu
- Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen,
- Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),
- Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen
- Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,
- Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,
- Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen
- Notmaßnahmen der Stiftungsbehörden
- Neues Stiftungsregister