Neuauflage des innovative S t P O-Kommentars von Prof. Dr. Henning Radtke (Richter am BVerfG) herausgegeben. Aktuellen Rechtsentwicklungen und Anwendungspraxis sind ein Schwerpunkt der Kommentierung aus dem Vahlen-Verlag. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Aspekte wie Fristen, Verhaftung, vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten gelegt.
Berücksichtigt: Digitalisierung der Justiz
In die 2. Auflage wurden alle wesentlichen Reformen der StPO, u.a. das Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit, das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts und das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2022/2065 eingearbeitet, um nur einige zu nennen. Aber auch die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz wurden in der aktuellen Auflage bereits berücksichtigt.
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Konzept: Zwischen Kurz- und Großkommentar
In seinem Vorwort erläutert Herausgeber Professor Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das Konzept dieses noch jungen Kommentars :
"… will der Kommentar helfen, indem er einerseits in der Erläuterungstiefe und -breite über den herkömmlichen Kurzkommentar hinausgeht, ohne andererseits den Umfang des Großkommentars zu erreichen, dessen es in der täglichen Arbeit nicht durchgängig braucht. Die Ausrichtung auf die (anwaltliche) Praxis zeigt sich – an der bewährten Konzeption der Erstauflage festhaltend – vor allem auch an der Akzentsetzung auf eine präzise, eingängige und schnell erfassbare Darstellung der mit der erläuterten Vorschrift in Zusammenhang stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten.
Leitidee: Hoher Praxisbezug = ausführlichere Erläuterung
Ebenso wird weiterhin auf eine möglichst einheitliche Struktur der einzelnen Erläuterungen Wert gelegt, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen raschen Zugriff auf das jeweils zu bewältigende Problem zu ermöglichen. Der teils unterschiedliche Umfang der einzelnen Kommentierungen ist der verschiedenen Bedeutung der Vorschriften für die Praxis geschuldet; der Kommentar folgt der Leitidee, je größer die Praxisbedeutung, desto umfassender die Erläuterung. So kann die tägliche Arbeit allein mit dem Blick in den Kommentar bewältigt werden."
Expertenmeinungen zur Vorauflage
In derZeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiZ H 2-3/2011) schreibt Karl Brenner u.a.:
"(...) Die Neuerscheinung zeichnet sich durch ungekünstelte Sprache, klare Gliederung einschließlich sachbezogenen Abschnittsüberschriften aus. Die Hinweise auf Gerichtsentscheidungen und Literaturhinweise sind überaus zahlreich, sie stören aber nicht das flüssige Lesen und verstehen. Denn die Bezugshinweise stehen in den Fußnoten und verlangen daher nicht einen Satz ein oder gar zweimal zu lesen, um ihn zu verstehen. Der Kommentar von Radtke ist erfreulich praxisbezogen."
In der Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR H 9/2011) schreibt OLG-Richter Dr. Wolfgang Bär: "(...) Insgesamt bietet der vorliegende Kommentar zur StPO von Radtke/Hohmann in weiten Teilen speziell für die Anwaltschaft interessante Erläuterungen und teilweise auch kritische Ansätze bei Einzelfragen und ist deshalb insoweit den in diesem Bereich tätigen Juristen zu empfehlen. Von seinem Umfang und von der Art der Darstellung wird der Kommentar aber die gängigen und keineswegs nur „justizlastigen" Standardkommentare zur StPO jedenfalls nicht ersetzen können."
Herausgegeben von:
- Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesverfassungsgericht
- Prof. Dr. Olaf Hohmann, Rechtsanwalt
Die Bearbeiter des Kommentars:
- Dr. Thorsten Alexander, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Richter am Sondertribunal Kosovo
- Prof. Dr. Helmut Baier
- Prof. Dr. Wolfgang Bär, Richter am Bundesgerichtshof
- Dr. Stephan Beukelmann, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Stefanie Bock
- Prof. Dr. René Börner, Rechtsanwalt
- Stefan Conen, Rechtsanwalt
- Jan Dehne-Niemann, Richter am Landgericht
- Dr. Mirja Feldmann, Richterin am Landgericht
- Dr. Sandra Forkert-Hosser, Rechtsanwältin
- Dr. Nils Godendorff, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Dr. Hubert Gorka, Rechtsanwalt
- Dr. Andrea Hagemeier
- Prof. Dr. Olaf Hohmann, Rechtsanwalt
- Dr. Sabine Hohmann, Rechtsanwältin
- Prof. Dr. Silke Hüls
- Dr. Evelyn Kelnhofer, Rechtsanwältin
- Dr. Jasmin Kocak, LL.M., Richterin am Landgericht
- Benjamin Köhnlein, Richter am Oberlandesgericht
- Wolfgang Kronthaler, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Dr. Manuel Ladiges, LL.M.
- Holger Link, Rechtsanwalt
- Dr. Sarah Mack, Richterin am Landgericht
- Dr. Christian Merz, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Michael Nagel, Rechtsanwalt
- Dr. Daniel Neuhöfer, LL.M.
- Dr. Anna Oehmichen, Rechtsanwältin
- Dr. Lars Otte, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Jürgen Pauly, Rechtsanwalt
- Christian Pegel, Minister
- Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesverfassungsgericht
- Dr. Klaus Rappert, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Michael Reinhart, Rechtsanwalt
- Felix Rettenmaier, Rechtsanwalt
- Dr. Simon Röß, Richter am Landgericht
- Daniel Scholze, Richter am Landgericht
- Antonia Taute, Dipl.-Jur.
- Dr. Raik Werner, Richter am Bundesgerichtshof
- Claus Zeng
- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch. Allgemeine Vorschriften
- Zweites Buch. Verfahren im ersten Rechtszug
- Drittes Buch. Rechtsmittel
- Viertes Buch. Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359-373a)
- Fünftes Buch. Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sechstes Buch. Besondere Arten des Verfahrens
- Siebentes Buch. Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Achtes Buch. Schutz und Verwendung von Daten
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention — EMRK) (Auszug)