Die 68. Auflage des Standartkommentars berücksichtigt alle veröffentlichten (und teilweise auch die nicht-veröffentlichten!) BGH-Entscheidungen in Strafsachen. Neben der StPO werden auch relevante Vorschriften des GVG, des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist März 2025.
Neues Autorenteam
Dr. Bertram Schmitt war bis 2015 Richter am Bundesgerichtshof und ist seither Richter am Internationalen Strafgerichtshof. Zudem ist er Honorarprofessor an der Universität Würzburg. Marcus Köhler ist Richter am Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) und Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig.
Die 68. Auflage 2025 berücksichtigt:
- das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz vom 27.12.2024
- das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 7.11.2024,
- das Justizstandort-Stärkungsgesetz vom 7.10.2024,
- das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.7.2024,
- das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024,
- das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024,
- das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2022/2065 sowie zur Durchführung der VO (EU) 2019/1150 usw. vom 6.5.2024
- das Cannabisgesetz vom 27.3.2024.
Aus dem Vorwort (Auszug)
In ihrem gemeinsamen Vorwort schreiben die beiden neuen Verfasser Dr. Bertram Schmitt (Richter am Internationalen Strafgerichtshof) und Marcus Köhler (Richter am BGH) u.a.:
"Das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts, das die Rechte von Opfern von Straftaten nach dem VStGB erweitern und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse verbessern soll, wurde in seiner nunmehr verabschiedeten Form ebenso berücksichtigt (vor allem §§ 397a, 397b StPO, §§ 169, 185 GVG) wie das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz. In die Neuauflage war zudem eine Fülle grundlegender und für die Praxis relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung einzuarbeiten, vor allem zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Beweisantragsrecht, so etwa zur Fürsorgepflicht des Vorsitzenden bei der Abfassung eines Beweisantrags (NJW 2024, 684) und zur Frist zur Anbringung von Beweisanträgen (NJW 2024, 1594). "
Leserstimmen zur Vorauflage
OStA Prof. Dr. Jens Lehmann (Celle) in: Goltammer's Archiv Heft 3/2025:
"(…) Die Verfasser orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, verzichten jedoch keineswegs auf eine eigene Ansicht."
Prof. Dr. Michael Soiné schreibt im Archiv für Kriminologie Bd.254, Heft 3/4:
"(...) Auch in der 67. Auflage haben die beiden Autoren mit der Auswertung zahlreicher praxisrelevanter Zeitschriftenaufsätze zur Aktualität des Kommentars beigetragen.
So bleibt es am Ende wieder bei der Empfehlung zur Anschaffung des kompakten Kommentars zur Strafprozessordnung…".
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht