Der Tübinger Kommentar: Aus Tradition modern.
Bis zur 30. Auflage erschienen u.d. Titel Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch
Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis
Als handlicher, dabei umfassender Standardkommentar zum StGB ist dieses Werk seit Jahrzehnten geschätzt und bewährt. Der viele Jahre als Professor in Tübingen tätige bisherige Namensgeber Prof. Dr. Horst Schröder prägte dabei die typische Verbindung aus Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit. Dies wurde von seinen Tübinger Nachfolgern konsequent fortgeführt. So garantiert auch die nun erstmals als »Tübinger Kommentar« fortgeführte Neuauflage ein Höchstmaß an Praxisnutzen und hilft selbst bei der Lösung schwieriger Spezialfragen.
Highlights der 31. Auflage
Die 31. Auflage berücksichtigt alle Änderungsgesetze der vergangenen Jahre, u.a.
- Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
- Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
- Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
- Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
- Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern
- Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB),
- Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Cannabisgesetz
- Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
- Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Die neueste Literatur und Rechtsprechung sind umfassend eingearbeitet. Das Werk befindet sich auf dem
Bearbeitungsstand Herbst 2024.