Ihr Erfurter für 2021.Auf den Erfurter ist Verlass
Es ist wieder so weit: Der einzige
jährlich erscheinende Kommentar zum Arbeitsrecht, der Erfurter, kommt pünktlich im November und wartet mit dem gesamten Arbeitsrecht in einem einzigen Band auf. Der jährliche Rhythmus garantiert den
aktuellsten Stand der Rechtslage und ist somit für jeden Praktiker unverzichtbar. Seit mehr als 20 Jahren bietet der Erfurter Informationen in Hülle und Fülle zu einem der wichtigsten und komplexesten Rechtgebiete.
Die Neuauflage 2021
Wie in jedem Jahr werten die Kommentatoren des Erfurter Kommentars die neueste Rechtsprechung und Literatur aus.
Die 21. Auflage bringt den Kommentar auf
Stand 1. September 2020. So wurden neben neuen gesetzlichen Entwicklungen zahlreiche
höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des Arbeitsrechts erweitert.
Aktuelle Themenschwerpunkte sind eingearbeitet, darunter:
- die Digitalisierung
- das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
- die Änderungen im Berufsbildungsgesetz und
- die Folgen der SGB-IX-Reform.
Weitere Schwerpunkte sind u.a. das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket II), die praktischen Auswirkungen des Qualifizierungschancengesetzes, die Folgen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und das Heimarbeitsrecht im Hinblick auf Crowdworking.