Topaktuelle 14. Auflage schon mit dem neuen Mutterschutzanpassungsgesetz und den Änderungen durch die neuen BfA-Weisungen zur Arbeitnehmerüberlassung (FW-AÜG). Mit Rechtsstand Anfang 2025 werden im "Tschöpe" Gesetzgebung und Rechtsprechung praxisgerecht aufbereitet.
Know-How-Fundgrube
Auf der Grundlage ihrer Praxiserfahrung geben die, in ihrem jeweiligen Fachgebiet spezialisierten, Autoren Hinweise und machen auf mögliche Fehlerquellen aufmerksam. Ergänzend finden Sie viele Formulierungsvorschläge, Checklisten und Beispiele, welche die Arbeit erleichtern. In sieben Teile gegliedert finden Sie hier Antworten auf alle arbeitsrechtlichen Fragen:
Von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (mit Arbeitsvertrag), möglichen Änderungen bis zur Beendigung. Behandelt werden auch das kollektive Arbeitsrecht, der Arbeitnehmerschutz, die Arbeitsförderung, das Rentenrecht und das Arbeitsgerichtsverfahren.
Gesetzesänderungen seit der Vorauflage:
- die KI-Verordnung (Pflicht zur KI-Kompetenz im Unternehmen)
- das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (mit Auswirkungen auf ArbZG, AÜG, BEEG, FPfZG, HAG, -JArbSchG und NachwG)
- das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
- die Gesetze zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik
- das Mutterschutzanpassungsgesetz (in Kraft ab 1.6.2025)
Rechtsprechung: Dauerbrenner bei Arbeitsgerichten
- Arbeitnehmerüberlassung (Streitpunkte: Status, Eingliederung, Überlassungshöchstdauer)
- Arbeitnehmerüberlassung bei Vorratsgesellschaften
- Entscheidungen zum Urlaubsrecht
- Zulässigkeit von Datenverarbeitung durch Arbeitsgerichte
Aus dem Vorwort (Auszug)
Im ihrem ausführlichen Vorwort verweisen die Herausgeber*innen noch auf einige wichtige Gerichtsentscheidungen aus der der letzten Zeit:
"Genannt werden sollen daher hier lediglich noch folgende Stichworte: Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (zuletzt BAG v. 15.1.12025 - 5 AZR 284/24); digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften; Befristung von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Bereich sowie mehrfache Befristungen durch den öffentlichen Arbeitgeber, Formerfordernisse bei Befristung Betriebliche Altersversorgung; Vertragsstrafenabrede für Verstöße gegen vertragliche Wettbewerbsverbote im bestehenden Arbeitsverhältnis; gerichtliche Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes einer Schwangeren (unions- bzw. richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG)."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht