16. Auflage des Standardkommentars zum Wohnungseigentumsgesetz mit Aufarbeitung der ersten grundlegenden Gerichtsentscheidungen zum WE-Modernisierungsgesetz (WEMoG) und ausführlichen Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Durchführung einer rein virtuell stattfindenden Wohnungseigentümerversammlung. Die aktuelle Auflage hat den Rechtsstand vom Mai 2025.
Weitere Themen der Neuauflage:
- die Probleme bei der Stromerzeugung durch Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerk!)
- Ausführungen zum Umgang mit Anforderungen des GEG im Wohnungseigentum
- umfassende Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den jüngsten Rechtsänderungen schreiben die Verfasser u.a.:
"(…) Das zum 1.12.2020 in Kraft getretene „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG) hat in dieser Zeit Rechtsprechung und Literatur intensiv beschäftigt. Dies gilt etwa für die Änderungen zum Sondereigentum in § 3 WEG, für die umfassende Vertretungsmacht des Verwalters (§ 9b Abs. 1 WEG), das „Verwaltungsmonopol“ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 1 WEG) oder die Neuerungen zur Beschlussfassung in den §§ 23, 24 WEG. Nicht zuletzt hat die verfahrensrechtliche Änderung, wonach Beschlussklagen einzelner Wohnungseigentümer nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als Verband zu richten sind (§ 44 Abs. 2 WEG), die Praxis vor neue Herausforderungen gestellt."
Der Spezialisten-Kommentar
Seit Jahren bürgen renommierte Autoren für die herausragende Qualität dieses Kommentars, der nicht nur praxisgerecht, sondern auch wissenschaftlich fundiert ist. Prof. Dr. Christian Armbrüster, Prof. Dr. Matthias Becker, Wolfgang Dötsch (RiOLG), Dr. Alfred Göbel (RiBGH), Prof. Wolfgang Schneider und Dr. Martin Suilmann (VorsRiKG) haben bei dieser Auflage ihre jahrelange Erfahrung eingebracht. Ausgeschieden ist Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Merle, der lange Jahre an dem Kommentar prägend mitgewirkt hat.
Leserstimmen zur Vorauflage
Univ.-Prof. Dr. Jan Lieder LL.M. (Harvard) u. Sarah Meyer (Freiburg) schreiben in DNotZ 11/23
"(...) Das Gesamturteil zur Neuauflage des 'Bärmann' fällt durchweg positiv aus. Der Band eignet sich gleichermaßen für den Praktiker wie für den wissenschaftlich interessierten Leser und kommentiert das WEG umfassend und durchgängig auf höchstem Niveau."
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens (Berlin) schreibt in AG Spezial 12/2024
"(...) Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Autoren in ihren Erläuterungen sorgfältig und umfangreich mit den Änderungen des WEG befasst haben. Dabei weisen sie auch auf Lücken und Mängel der Neuregelung hin und bieten eigene Lösungsansätze an. Damit ist der 'Bärmann' auch in seiner 15. Aufl. ein unverzichtbares Hilfsmittel für den mit dem WEG befassten Praktiker."
Rechtsanwalt Heiko Ormanschick (Hamburg) schreibt in der ZMR 8/2023
"(...) Das Standardwerk zum WEG erläutert das gesamte Wohnungseigentumsrecht wissenschaftlich vertieft und zugleich praxisorientiert. Fazit: Was der "Schmidt-Futterer" im Mietrecht, ist der "Bärmann" im WEG: Unverzichtbar!"
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht