Die 11. Auflage berücksichtigt alle wichtigen Rechtsänderungen (GEG-Novelle 2023 "Heizungsgesetz", Wärmepumpen, Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten). Eingearbeitet wurde auch die Änderung der HeizkostenVO vom Dezember 2021 mit wichtigen Änderungen u.a. hinsichtlich der zulässigen Erfassungsgeräte, Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mit dem neuen Kürzungsrechts von 3 Prozent.
Hilfreich für die Praxis sind die enthaltenen Muster für die Berechnung von Betriebs- und Heizkosten (u.a. Abrechnung und Geltendmachung von Erhöhungen). Rechtsstand der aktuellen Auflage ist November 2024.
Hintergrund
Das mietrechtliche Betriebskostenrecht ist aufgrund vieler Vorschriften und Rechtsentscheidungen etwas unübersichtlich. Das erschwert dem Mieter die Kontrolle und dem Vermieter drohen bei einer fehlerhaften Abrechnung finanzielle Verluste (Verlust des Nachforderungsrechts bei verspäteter Abrechnung!) oder im gegenteiligen Fall (überhöhte Abrechnung) Ärger mit dem Mieter.
Die aktualisierte Neuauflage des Standardwerkes weist den Weg zu einer ordnungsgemäßen und rechtssicheren Abrechnung der angefallenen Betriebs- und Heizkosten. Aufgrund der verständlichen Darstellung von Problemfällen aus der Praxis ist es für die Klärung von Zweifelsfragen perfekt geeignet. Das ausführliche Stichwortregister erleichtert das Auffinden gesuchten Fundstellen.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Im Vorwort schreibt Autor Dr. Kai Zehelein, der als Richter an einem Amtsgericht arbeitet u.a.
"Auch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz brachte zum 1.1.2025 Neuerungen im Betriebskostenrecht im Hinblick auf die Befugnis des Vermieters, Belegeinsicht in elektronischer Form zu gewähren. Damit stellen sich aber nicht nur neue praktische Fragen; die bisherigen Probleme der Anforderung von Belegkopien sind damit nicht gelöst, vielmehr ist die Integration der Neuerung in diese zu klären. Nebengebiete wie die TrinkwV unterliegen ebenso erheblichen Veränderungen, die sich auf die Pflichten von Vermietern auswirken und daher behandelt werden.
In hohem Maß betroffen ist erneut das Heizkostenrecht. Mit dem CO2KostAufG, das die Abrechnungen für das Jahr 2023 erstmals erfasst, stellen sich gänzlich neue Anforderungen an die Kostenverteilung sowie den Inhalt der Heizkostenabrechnung. Dabei bestehen, wie jüngst leider immer häufiger, erhebliche Defizite in der gesetzgeberischen Umsetzung, die ebenfalls dargestellt werden. Auch die HeizKV selbst erfuhr noch zum Oktober 2024 eine Reihe von Neuerungen, unter anderem hinsichtlich der Integration von Wärmepumpen in das Umlage- und Abrechnungssystem."
Aus Vorauflagen-Rezensionen
Rechtsanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen (Köln) schreibt in der NZM Heft 14/2016 zur 8. Aufl. 2016
"(...) Wer Urteile im Rahmen der zahlreichen Prozesse über Betriebs- oder Heizkosten verfassen muss, kommt ebenso wenig an diesem Buch vorbei wie der (anwaltliche) Berater von Vermietern und Mietern."
Rechtsanwalt Norbert Schneider schreibt in AG Spezial Ausgabe 5/2019 über die 9. Aufl. 2019
"(...) Jedem Anwalt, der sich mit Betriebs- oder Heizkosten zu befassen hat, kann diese Werk nur dringend empfohlen werden. der Anschaffungspreis wird sich nach wenigen Mandaten bereits nachhaltig rentiert haben."
RAin/FAin Miet- u. WEG-Recht Dr. Annegret Harz (München) ZAP 21/2019 zur 9. Aufl. 2019
"Das Buch gehört auf den Schreibtisch eines jeden mit Betriebs- und Heizkostenproblemen befassten Anwalts, die Übersichtlichkeit und klare Gliederung erleichtern die Arbeit."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht