Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vom 11. Dezember 2018 (BGBl. 2018 I 2384) sowie die überaus erfreuliche Aufnahme der erst im Frühjahr 2018 erschienenen fünften Auflage des Kommentars in der Fachwelt haben Verlag und Verfasser veranlasst, zeitnah zum Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes eine aktualisierte sechste Auflage vorzulegen.
Im Mittelpunkt der Neuauflage stehen die umfangreiche Neubearbeitung und Einarbeitung der durch das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit geänderten bzw. neu eingefügten Vorschriften und Regelungen betreffend § 7 TzBfG (Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze), § 8 TzBfG (Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit), § 9 TzBfG (Verlängerung der Arbeitszeit), § 9 a TzBfG (Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit), § 12 TzBfG (Arbeit auf Abruf) sowie § 22 TzBfG (Abweichende Vereinbarungen). Jenseits der kommentarrelevanten Tätigkeit des Gesetzgebers ist auch die seit dem Erscheinen der letzten Auflage weiterhin unvermindert rege Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz berücksichtigt. Hervorgehoben seien etwa die Entscheidung des EuGH vom 28. Februar 2018 zur Vereinbarkeit von § 41 S. 3 SGB VI mit dem Unionsrecht sowohl in diskriminierungsrechtlicher wie auch befristungsrechtlicher Hinsicht (EuGH 28.2.2018 – C-46/17, NZA 2018, 355 ff. [John] sowie der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2018 zum Ausschluss der sachgrundlosen Befristung im Fall eines „Zuvor-Arbeitsverhältnisses“ (BVerfG [Erster Senat] 6.6.2018 – 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, NZA 2018, 774 ff.). Schließlich ist auch die im vergangenen Jahr erschienene einschlägige Literatur aufgenommen worden. Die Neuauflage gibt den Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Literatur bis März 2019 wieder.
Für die Unterstützung bei der Neubearbeitung der von Prof. Dr. Winfried Boecken verantworteten Vorschriften gilt besonderer Dank Frau Melanie Weiß, Sekretärin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit am rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Konstanz. Wie schon bei den Vorauflagen hat Frau Weiß wiederum zuverlässig und souverän die Durchführung der Schreibarbeiten wie auch die mit der Neuauflage verbundenen organisatorischen Tätigkeiten wahrgenommen.
Für die Unterstützung bei der Neubearbeitung der von Prof. Dr. Winfried Boecken verantworteten Vorschriften gilt besonderer Dank Frau Melanie Weiß, Sekretärin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit am rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Konstanz. Wie schon bei den Vorauflagen hat Frau Weiß wiederum zuverlässig und souverän die Durchführung der Schreibarbeiten wie auch die mit der Neuauflage verbundenen organisatorischen Tätigkeiten wahrgenommen.
Für die Unterstützung bei der Neubearbeitung der von Prof. Dr. Winfried Boecken verantworteten Vorschriften gilt besonderer Dank Frau Melanie Weiß, Sekretärin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit am rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Konstanz. Wie schon bei den Vorauflagen hat Frau Weiß wiederum zuverlässig und souverän die Durchführung der Schreibarbeiten wie auch die mit der Neuauflage verbundenen organisatorischen Tätigkeiten wahrgenommen.
Konstanz/Bochum, März 2019 Winfried Boecken