Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Das Recht der Sozialen Entschädigung wird mit dem SGB XIV auf neue Füße gestellt. BVG und OEG werden abgelöst, das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – rückwirkend vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2024 – erschwert den Zugang.
Der LPK zum SGB XIV
Der neue Kommentar aus der LPK-Reihe zum SGB XIV gibt die juristischen Interpretationslinien vor, mit den Schwerpunkten auf:
- Neue Entschädigungsregelungen für Opfer von Gewalttaten
- Neuen sog. Schnelle Hilfen
- Abgrenzungsfragen innerhalb der weiter bestehenden Systeme (SGB V, VII, XI)
- Neue Verfahrensregelungen (z. B. Erleichtertes Verfahren)
- Zuständigkeitsregelungen nach neuem Recht.
Mitkommentiert werden Regelungen aus dem Anti-D-Hilfegesetz, Häftlingshilfegesetz, StrRehaG, VwRehaG sowie der Teil C der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung.