Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
ist nach einem langen und sehr intensiven Diskussionsprozess verkündet. Es stellt das Recht der Sozialen Entschädigung mit dem SGB XIV auf neue Grundlagen. Auch die nicht in das SGB integrierten Gesetze mit Entschädigungsregeln richten sich zukünftig nicht mehr am BVG, sondern am SGB XIV aus.
Das Handbuch
erläutert die geänderten Zuständigkeiten und führt in die neue Systematik ein. Ein besonderes Augenmerk gilt der Neuausrichtung der Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, verbunden mit z. B. dem Instrument der schnellen Hilfen und dem erleichterten Verfahren. Aber auch die Verzahnung der Entschädigungsleistungen mit denen nach dem SGB V, VII und XI sowie die Besitzstandsschutzregelungen für Leistungsberechtigte, die bisher schon Entschädigungsleistungen beziehen (nach dem BVG, OEG, IdSG, HHG pp) werden einführend erläutert.
Besonders hilfreich
ist die Synopse, die ausgehend von den Normen des BVG, OEG, IfSG, ZDG und weiterer relevanter Gesetze diesen entweder die neuen Vorschriften des SGB XIV oder sich aus einzelnen Artikeln des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ergebende Änderungen gegenüberstellt. Sie erleichtert den Nutzern auch das Bestimmen der jeweiligen aktuellen Rechtslage, was durch das gestaffelte Inkrafttreten der Regelungen – vom 1. Juli 2018, also rückwirkend, bis zum 1. Januar 2024 – z. T. recht kompliziert ist.
Fazit
Das ideale Einstiegswerk schafft Orientierung und bietet aktuellen und künftigen Rechtsanwendern Sicherheit im aktuellen und neuen Recht. Es wird Mitte 2021 durch eine ausführliche Kommentierung des Sozialgesetzbuchs XIV ergänzt.
Von:
- Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel
- Dr. Tobias Mushoff, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen
- Dr. Steffen Schmidt, Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Halle
- Teil 1: Einführung in das neue Soziale Entschädigungsrecht
- I. Das BVG als Leitgesetz des SER
- II. Das SGB XIII
- III. Das SGB XIV
- IV. Synopse
- Teil 2: SGB XIV
- § 1 Das SGB XIV im Einzelnen
- I. Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
- II. Kapitel 2 — Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
- III. Kapitel 3 — Leistungsgrundsätze
- IV. Kapitel 4 — Schnelle Hilfen
- V. Kapitel 5 — Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- VI. Kapitel 6 — Leistungen zur Teilhabe
- VII. Kapitel 7 — Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- VIII. Kapitel 8 — Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit
- IX. Kapitel 9 — Entschädigungszahlungen
- X. Kapitel 10 — Berufsschadensausgleich
- XI. Kapitel 11 — Besondere Leistungen im Einzelfall
- XII. Kapitel 12 — Überführung und Bestattung
- XIII. Kapitel 13 — Ausgleich in Härtefällen
- XIV. Kapitel 14 — Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt
- XV. Kapitel 15 — Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne
- XVI. Kapitel 16 — Einsatz von Einkommen und Vermögen
- XVII. Kapitel 17 — Anpassung
- XVIII. Kapitel 18 — Organisation, Durchführung und Verfahren
- XIX. Kapitel 19 bis 21 — Bundesstelle für Soziale Entschädigung, Statistik
- § 2 Übergangsvorschriften und Besitzstände im SGB XIV
- I. Kapitel 22 — Übergangsvorschriften
- II. Kapitel 23 — Vorschriften zu den Besitzständen
- Teil 3: Änderungen anderer Vorschriften
- I. Artikel 2 — Bundesversorgungsgesetz
- II. Artikel 3 — Opferentschädigungsgesetz
- III. Artikel 6 — Soldatenversorgungsgesetz
- IV. Artikel 7 — Zivildienstgesetz
- V. Artikel 9 — Häftlingshilfegesetz
- VI. Artikel 12 — Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz
- VII. Artikel 13 — Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz
- VIII. Artikel 16 — Sozialgerichtsgesetz
- IX. Artikel 26 und 27 — Versorgungsmedizin-Verordnung
- X. Artikel 46 — Infektionsschutzgesetz
- XI. Artikel 48 — Anti-D-Hilfe-Gesetz
- XII. Artikel 56 — Verwaltungsgerichtsordnung
- Teil 4: Aufhebung bisherigen Rechts — Artikel 58 Gesetz zur Regelung des SER
- Teil 5: Inkrafttreten — Artikel 60 Gesetz zur Regelung des SER