Die 8. Auflage berücksichtigt die seit der Reform des Vormundschafts- u. Betreuungsrechts (2023) ergangene Rechtsprechung. Die Betreuerregistrierungsverordnung wurde erheblich erweitert. Kommentiert werden in dem Kommentar aus der "gelben Reihe" alle relevanten Normen des materiellen und des Verfahrensrechts sowie das Kostenrecht. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist September 2024.
Der "Kompakt-Kommentar"
Der Kommentar berücksichtigt alle wesentlichen Vorschriften des Betreuungsrechts. So enthält er unter anderem die Vorschriften des BGB zu Betreuung, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertretung, Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung. Ebenfalls enthalten sind die relevanten Normen aus dem 3. Buch des FamFG und das Kostenrecht. Hilfreich für Praktiker ist das ebenfalls enthaltene Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz sowie die Betreuerregistrierungsverordnung und das Betreuungsorganisationsgesetz.
Aus dem Inhalt:
- Doppelkommentierung zur alten und neuen Rechtslage
- Normen des materiellen und des Verfahrensrechts
- mit Kostenrecht u. Vormünder-/Betreuervergütungsgesetz
- Nachweis wesentlicher Rechtsprechung plus Fachaufsätze
Aus dem Vorwort (Auszug)
Mit der vorliegenden Kommentierung wollen wir die Ziele und Anliegen des Betreuungsrechts und seiner Reform erläutern und für die Anwendungspraxis aufbereiten. Seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes sind weitere Änderungen bzw. Änderungsimpulse erfolgt. So war zum 1.1.2024 das Inflationsausgleichsgesetz in Kraft getreten. Dies beinhaltet insbesondere für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 die Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung (BR-Drs. 605/23).
Das Bundesministerium der Justiz hat am 16.09.2024 einen Evaluierungsbericht zum VBVG sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Nach erheblicher Kritik aus der Praxis wurde dieser Gesetzentwurf im Januar 2025 in veränderter Form (BT-Drs. 20/14525) durch die Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er beinhaltet zudem eine Erleichterung für die Schlussabwicklung nach Ende der Betreuung."
Hintergrund: Die Reform 2023
Mit dem Reformgesetz wurden zum 1.1.2023 die Vorschriften im Familienrecht des BGB neu nummeriert und strukturiert. Zudem wurde das Ziel verfolgt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sowie das Erforderlichkeitsprinzip zu stärken. Damit wurden
- der Wille und Wunsch der Betroffenen zum zentralen Maßstab des Handelns aller Akteure des Betreuungsrechts gemacht
- die Vorgaben des Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention im Betreuungsrecht umgesetzt
- mit dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts in einem neuen Gesetz zusammengefasst und erstmals die Registrierung sowie der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde als Voraussetzung der Tätigkeit beruflicher Betreuerinnen und Betreuer geregelt
Stimmen zur Vorauflage (Auszug)
Dr. Nicole Reh, Richterin am Landgericht (Braunschweig) schreibt in der FamRZ Heft 20/2023:
"Insgesamt liefert das Werk eine gute Übersicht über die einschlägigen Vorschriften und dürfte sich - auch angesichts seines handlichen Formates - als Begleiter für die Beantwortung grundlegender Fragen im Betreuungsrecht, wie auch schon seine Vorauflagen, bewähren. Insbesondere Betreuern ist es für die tägliche Arbeit deshalb zu empfehlen. Dem eigenen Anspruch, Nutzerinnen und Nutzern eine praxistaugliche Kommentierung an die Hand zu geben, wird es damit ohne Zweifel gerecht."
Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt/Notar/FA für Erbrecht (Kiel) in ZErb Heft 5/2023
"Anhand der Kommentierung von Brosey zur Ausschließlichkeitserklärung i.S.d. § 53 Abs. 2 ZPO lässt sich exemplarisch die hohe Praxistauglichkeit dieses Werks zeigen. Brosey betont, dass die Regelung in allen gerichtlichen Prozess- und Verwaltungsverfahrensordnungen gilt. Er zeigt auf, wie der Betreuer zukünftig mit der Möglichkeit der Ausschließungsregelungen umzugehen hat, insbesondere unter welchen Voraussetzungen die Rücknahme der Ausschließlichkeitserklärung geboten ist. Das gewählte Verständnis der Norm schafft eine nachvollziehbare Orientierung im Spannungsverhältnis von rechtlicher Vertretung/Prozessökonomie und Selbstbestimmungsrecht. Der Jürgens ist in der 7. Auflage für die Praxis unverzichtbar."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht