Über 300 Paragraphenänderungen mußten in die aktuelle 4. Auflage des Kommentars eingearbeitet werden, da die Vorauflage bereits sechs Jahre (2019) zurückliegt. Berücksichtigt wurden in der Neuauflage u.a. das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung", das "29. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes" und das "4. Bürokratieentlastungsgesetz". Eine Stärke des Werks ist die breite Aufstellung seiner Autorenschaft. Dabei handelt es sich um Experten und Expertinnen aus den Bereichen Arbeitsförderung, Justiz, Anwaltschaft, Lehre und der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Stärken der Kommentierung
Durch die Auswertung von Systematik und Normzweck der einzelnen Vorschriften ermöglicht der Lehr- und Praxiskommentar aus dem Nomos-Verlag eine am gegenwärtigen Rechtsstand orientierte Beratung.
Ungerechtfertigten Forderungen (an Arbeitslose) wird mit verfassungsrechtlichen Argumenten begegnet. Bestehende Ansprüche werden durch Gestaltungsvorschläge unterstützt. Außerdem zeigt der Kommentar die Schnittstellen zum SGB II und verweist auf den europäischen Einfluss durch die EuGH-Rechtsprechung.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Im Vorwort verweisen die Herausgeber auf den Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes, der durch das Scheitern der damaligen Regierungskoalition nicht mehr beschlossen wurde. Trotz dieser Tatsache wird in der 4. Auflage auf diverse Vorschriften (aus dem 'unvollendeten' SGB III-Modernisierungsgesetz) Bezug genommen. Dazu schreiben die drei Herausgeber Walter Böttiger (Ministerialrat), Prof. Dr. Yasemin Körtek und Prof. Dr. Torsten Schaumberg:
"Im September 2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III-Modernisierungsgesetz)“ vorgelegt (BT-Drs. 20/12779, zum Referentenentwurf des BMAS vgl. BR-Drs. 402/24). Mit dem SGB III-Modernisierungsgesetz ist beabsichtigt, die Arbeitsförderung im SGB III bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer zu gestalten.
(…) Zwar hat der Bundestag am 26.9.2024 den Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Auch ist die öffentliche Anhörung am 4.11.2024 erfolgt. Jedoch ist das SGB III-Modernisierungsgesetz wegen des Scheiterns der Regierungskoalition und den anberaumten Neuwahlen nicht verabschiedet worden. Ob und wie die neue Bundesregierung bzw. der neu gewählte Bundestag die Reform des SGB III realisieren werden, bleibt abzuwarten."
Schwerpunkte der 4. Auflage
- Das neue Qualifizierungsgeld
- Die Ausbildungsgarantie
- Änderungen der Beschäftigtenförderung (u.a. Mobilitätszuschuss, Praktikum zur Berufsorientierung)
- Auswirkungen beim Kurzarbeitergeld
Geänderte Gesetze:
- Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts
- Beschäftigungssicherungsgesetz
- Arbeit-von-Morgen-Gesetz
- Teilhabestärkung
- Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Bürgergeldgesetz
Nutzer-Beurteilung (Vorauflage)
FASozR Marianne Schörnig in der Onlinezeitung "anhaltspunkte.de" im September 2015
"…ein benutzerfreundlicher Kommentar, in dem sich zügig eine passende Antwort finden lässt."
Prof. Dr. jur. Frank Ehmann auf der Plattform "socialnet.de" im September 2015
"…überzeugt durch eine konsequente Entwicklung und Definition der Gesetzesbegriffe."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht