Die 7. Auflage erläutert die jüngsten Rechtsänderungen und zeigt, wo diese zu Verbesserungen in der Praxis geführt haben, oder wo noch Änderungsbedarf besteht. Die Verfasser beleuchten die Hintergründe der einzelnen Vorschriften und machen damit die Zusammenhänge deutlich. Ergänzt werden die Ausführungen durch praxisorientierte Lösungsvorschläge. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Herbst 2025.
Mit allen Änderungsgesetzen
Die Neuauflage 2026 berücksichtigt alle Änderungen der letzten Legislaturperiode. Einige Teile der Kommentierung wurden erheblich überarbeitet und die Anhänge neu strukturiert. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen (alle Instanzen) waren mit ihren praktischen Konsequenzen zu berücksichtigen. Zu nennen wären hier u.a. die Themen:
- Hilfeplanverfahren und Kostenheranziehung: Neue Leitplanken durch das BVerwG.
- Datenschutz in der Jugendhilfe: Konkretisierungen im Umgang mit sensiblen Sozialdaten nach der DSGVO.
- Aufsicht und Betriebserlaubnisse: Strengere Anforderungen an die Einrichtungen
Aus dem Vorwort (Auszug)
"(…) Noch nicht abgeschlossen ist demgegenüber das mittlerweile schon als „langjährig“, wenn nicht gar „langwierig“ zu bezeichnende Projekt, die Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderung im SGB VIII zusammenzuführen (sog. inklusives Kinder- und Jugendhilferecht). In der vergangenen Legislaturperiode legte die Bundesregierung im Dezember 2024 einen Gesetzentwurf für ein Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) vor (BT-Drs. 20/14343 v. 20.12.2024), zu dem der Bundesrat noch Stellung genommen hat (BR-Drs. 590/ 24; Gegenäußerung der Bundesregierung BT-Drs. 20/14505). Wegen der vorgezogenen Neuwahlen konnte über den Entwurf jedoch nicht mehr im Bundestag beraten werden. Die die Bundesregierung bildenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel der „inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ erneut formuliert (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, 2025, Zeilen 3214–3218). Im geltenden Recht ist als Frist für die Verabschiedung eines Reformgesetzes der 1.1.2027 festgeschrieben (Art. 10 Abs. 3 KJSG)."
Top-Autorenteam
Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner hat als langjähriger zuständiger Referatsleiter das Entstehen des SGB VIII von Anfang an begleitet. Wie die Mitherausgeberin, Frau Prof. Dr. Friederike Wapler, sind die Mitglieder des Autorenteams erfahrene Expertinnen und Experten aus Gerichtsbarkeit, Jugendhilfepraxis, Verwaltung und Wissenschaft.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht