10. Auflage mit dem geänderten Mutterschutzanpassungsgesetzes und den neuen Schonfristen für Mütter, die eine Fehlgeburt (ab 13. Schwangerschaftswoche) hatten. Ebenfalls berücksichtigt in der aktuellen Auflage sind die vereinfachten Formvorschriften durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz, die sich besonders im BEEG ausgewirkt haben. Der bewährte Kommentar stellt die gesetzlichen Neu-regelungen sowohl aus wissenschaftlicher, wie auch aus praktischer Sicht umfassend dar.
BAG klärt Zweifelsfragen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)ist in den letzten Jahren weitgehend unverändert geblieben. Wichtiger für die Neuauflage war die Rechtsprechung der letzten Jahre. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zwischenzeitlich mehrere Zweifelsfragen, die sich nach der letzten Reform des Mutterschutzgesetzes gestellt hatten, abschließend geklärt. Auch die jüngste Rechtsprechung des EuGH ist in der aktuellen Auflage ausführlich berücksichtigt worden.
BEEG im Fokus
Seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2020 hat dagegen das BEEG mehrfach grundlegende Änderungen erfahren. Eine Übersicht über diese Änderungen haben die Herausgeberinnen und Herausgeber im Vorwort gegeben. Lesen Sie dazu den folgenden Auszug:
Aus dem Vorwort (Auszug)
"Grundlegend sind hingegen die Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15.2.2021 (BGBl. I 239), mit denen die §§ 4 bis 4d BEEG nicht nur neu strukturiert, sondern auch inhaltlich geändert wurden. Ebenfalls in der neuen Auflage enthalten sind die Folgen, die das Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz vom 23.12.2022 (BGBl. I 2510) für das Elternzeitrecht nach sich zieht. Besonders kurzlebig im Hinblick auf das BEEG erwies sich das Haushaltsfinanzierungsgesetz vom 22.12.2013 (BGBl. I Nr. 412). Während die Begrenzung der Möglichkeit eines gleichzeitigen Bezugs von Basiselterngeld durch beide Eltern bislang noch Bestand hat, ist die vergleichsweise Herabsetzung der Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, schon vor Inkrafttreten durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz vom 27.3.2024 (BGBl. I Nr. 107) wieder zumindest ein wenig abgeschwächt worden. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 323), das zum 1.5.2025 erneute Änderungen insbesondere für das Elterngeld bereit hält, die noch gerade so für die Drucklegung dieser Auflage berücksichtigt werden konnten, zeigt einmal mehr, wie schnelllebig die Gesetzgebung in diesem Bereich ist."
Leserstimmen zur Vorauflage
Martin Bretzler, Fachanwalt Arbeitsrecht (Hann. Münden) in Arbeitsrechtliche Entsch. 4/20
"(...) Das vorliegende Werk kommentiert umfangreich und in entsprechender Tiefe die Regelungen des MuSchG sowie des BEEG. Der Mehrwert gegenüber den Kurz-Kommentierungen in HWK oder Erfurter Kommentar liegt vor allem darin, dass viele Regelungen, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung unter den Spezifika des Mutterschutzgesetzes, deutlich umfangreicher kommentiert werden. Vor allem für Kanzleien, in denen eine erhebliche Anzahl individualrechtlicher Mandate mit Bezügen zum MuSchG und BEEG anfällt oder in denen die Compliance Beratung großer Unternehmen einen Schwerpunkt bildet, kann die Anschaffung des Werkes daher sehr sinnvoll sein."
Birgit Scheibe, Juristin Diözesancaritasverband (Münster) schreibt in "Sozialrecht Aktuell" 5/20
"(...) Ein ausgesprochen empfehlenswertes Werkzeug für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer*innenvertretungen, Personalabteilungen, Betriebsräte, Rechtsanwält*innen, Arbeits- und Sozialrichter sowie wissenschaftliche Einrichtungen."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht