Für jeden Notar und jede Notarin ist das
Grundbuchrecht ein Thema, mit dem sie täglich in ihrer Kanzlei zu tun haben. Hier ist
absolute Rechtssicherheit das oberste Gebot! Doch wer auf den neuen KEHE, den bewährten Kommentar
zum Thema Grundbuchrecht, setzt, ist auf der sicheren Seite!
Der neue KEHE – Ihre erste Referenz beim Grundbuchrecht
Das Grundbuchrecht gehört in den Notariatskanzleien zur absoluten Routine. Aber gerade bei immer wiederkehrenden Prozessen liegt der
Teufel im Detail – und für diese Fälle sollten Sie den KEHE, den
bewährten Kommentar zum Grundbuchrecht in einem Band, griffbereit im Regal stehen haben. Denn nicht nur das Grundbuchamt, sondern auch Ihre Mandanten erwarten einen
reibungslosen Ablauf.
Auf über 1.800 Seiten finden Sie in dem von Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann begründeten KEHE alle relevanten Informationen zu jedem Stadium des Grundbuchverfahrens – und das ausführlich und kompetent in einem Band. Erläutert und kommentiert ist das gesamte materielle und formelle Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht, einschließlich des Abdrucks von begleitenden Verordnungen und Verwaltungsanweisungen:
- Einleitung zum Grundbuchverfahren und zum materiellen Grundstücksrecht
- Kommentierung der Grundbuchordnung (GBO)
- Kommentierung der Grundbuchverfügung (GBV)
- Kommentierung der Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV)
- Kommentierung der Gebäudegrundbuchverfügung (GGV)
- Kommentierung des Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
- Kommentierung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens (GBMaßnG)
- Abdruck der Geschäftsordnung für Grundbuchsachen
- Abdruck der Wiederherstellungsverordnung
- Abdruck der Sachenrechts-Durchführungsverordnung
- Abdruck der VwV Grundbuchsachen Sachsen 2023
Der neue KEHE ist topaktuell auf dem neuesten Rechtsstand
Die 9. Auflage des KEHE ist topaktuell. Die Rechtsprechung ist bis Juni 2023 eingefangen, ebenso die Gesetzgebung zum Grundstücks- und Grundbuchrecht. Dazu zählen u.a.:
- Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187)
- Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Pflegschaftsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I S. 882)
- Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436)
- Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802)
- Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
Das Grundbuchrecht auf dem Weg in die Digitalisierung
Auch wenn die Digitalisierung des Grundbuchwesens mit Einführung des sog.
Datenbankgrundbuchs noch auf sich warten lässt: Der digitale Umbruch wirft seine Schatten voraus. In einigen Bundesländern wurde der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeführt, in anderen ist er noch im Testbetrieb. Probleme im Zusammenhang mit dem Nachweis der Echtheit von Erklärungen oder der Vorlage von Urkunden werden sich aber kaum vermeiden lassen. Und trotzdem muss das Grundbuchverfahren rechtssicher ausgestaltet sein. Selbstverständlich berücksichtigt die Neuauflage des KEHE all diese Neuerungen.
Eine ausführliche Einleitung zu grundsätzlichen Verfahrensfragen rundet den Kommentar ab. Materiell-rechtliche Fragen erläutern die Autoren nur dort, wo es für das Verständnis unerlässlich ist.
Besondere Sicherheit durch breites Autorenspektrum
Das
Autorenteam rekrutiert sich aus verschiedenen Bereichen. So haben am neuen KEHE nicht nur Notare und Notarassessoren mitgeschrieben, sondern auch Richter und Professoren. Dabei ist jeder Autor ein
ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung. Der neuaufgelegte Kommentar „Grundbuchrecht" gibt Ihnen so
Sicherheit in allen Zweifelsfragen. Damit Sie als Notar erfolgreich arbeiten können!