Das Beurkundungsgesetz wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer in wesentlichen Teilen reformiert. Die letzten der zahlreichen Änderungen treten nunmehr zum Jahr 2022 in Kraft. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt sowohl die schon geltenden Neufassungen als auch die zukünftige Rechtslage, beide werden klar voneinander abgegrenzt und umfassend erläutert.
Die praxisnahe Darstellung des Beurkundungsrechts – beide Verfasser sind als Notare tagtäglich mit der Materie befasst und kennen die unterschiedlichsten Problemstellungen aus eigener Erfahrung – bleibt auch in der Neuauflage erhalten. Zahlreiche, im Druckbild hervorgehobene Hinweise und Formulierungsvorschläge sind wertvolle Werkzeuge zur Übertrag der wissenschaftlich herausgearbeiteten Ergebnisse in eine anwendbare Lösung für das Verfahren.
NEU in der 4. Auflage:
- Umfassende Erläuterung der Regelungen zum Elektronischen Urkundenarchiv
- Einarbeitung der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts
- Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG und DiREG