Standardkommentar zum Jugendstrafrecht (incl. Jugendschutzverfahren). Die 26. Auflage berücksichtigt auch kriminologische, psychologische und soziale Aspekte. Berücksichtigt wurden bei der Neuauflage alle Gesetzesänderungen seit der Vorauflage und die aktuelle Rechtsprechung bis Januar 2025.
Update materielles Jugendstrafrecht:
- die Ausführungen zur jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeit
- die Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsender
- das Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen
Schwerpunkte im Verfahrensrecht:
- die Anwendbarkeit von Normen (allg. Strafverfahrensrecht)
- die besonderen Ermittlungspflichten
- die Verfahrenseinstellung bzw. die Anordnung/Vollzug von Untersuchungshaft
- das Rechtsmittelverfahren
Hoher Praxisnutzen für alle Beteiligten
Für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafverteidiger, Polizei, Beschäftigte im Jugendstrafvollzug, Jugendämter und Bewährungshelfer ist dieser Kommentar ein zuverlässiges Referenz- und Nachschlagewerk. Selbst bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung hilft der Kommentar weiter indem der praktikable Lösungswege aufzeigt.
Aus dem Vorwort der Vorauflage(Auszug)
Bis zur 20. Auflage wurde der Kommentar von Professor Dr. Ulrich Eisenberg verantwortet. Danach übernahm die Bearbeitung Professor Dr. Ralf Kölbel. Dieser ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und Kriminologie an der LMU München. Professor Kölbel schreibt in seinem Vorwort zu geplanten strukturellen Änderungen: "Über diese regelmäßigen Aktualisierungen hinaus versuche ich seit der Übernahme der Bearbeitung eine umfassende Neubearbeitung des Werkes schrittweise voranzubringen. Bislang ist dies in der Einführung und den § 1 bis § 85 sowie in den §§ 93, 105, 113 erfolgt."
So beurteilten Experten den Titel
Prof. Dr. Frank Arloth zur 25. Auflage im "Forum Strafvollzug" (2/2024):
"…ist auch der neue 'Eisenberg/Kölbel' ein beeindruckendes Werk, in dem die überragende Fachkompetenz der Verfasser zum Ausdruck kommt."
Prof. Dr. Florian Knauer zur 21. Auflage in Goltdammer's Archiv (11/2021):
"Die gewählten Beispiele belegen, dass der Kommentar von Eisenberg/Kölbel die Leser aus Praxis und Wissenschaft auch in der Neuauflage über komplexe Gesetzesänderungen und schwierige Streitfragen gründlich informiert."
Den mit der 21. Auflage erfolgten Bearbeiterwechsel beurteilt Professor Knauer so:
"Insgesamt hält der Kommentar damit in seinen Kernkompetenzen Kritik und Information auch weiterhin sein von Eisenberg gewohntes hohes Niveau. Der Übergang der Kommentierung auf Kölbel ist gelungen."
Dr. Holger Plank zur 22. Auflage im Polizei-Newsletter (10/2021)
"Die hier und da erkennbare neue 'Handschrift' des Kommentars (abgeschlossen sind die Neubearbeitungen des 1. Teils und des 2. Hauptstücks des 2. Teils) ist jedenfalls ebenso instruktiv, wie das bisher der Fall war. Angesichts des bewährten Aufbaus und der Qualität des arrivierten Grundlagenwerks ist dadurch jedenfalls keine Veränderung des Charakter des Werkes erkennbar und von Hr. Kölbel offensichtlich auch nicht beabsichtigt."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht