27. Auflage des Jahreskommentars mit allen Rechtsänderungen und der aktuellen Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt der Neuauflage sind die erweiterten Erläuterungen zum Vollzug der U-Haft und stationäre Sanktionen. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Januar 2026.
Das "Alleinstellungsmerkmal"
- Interdisziplinarität: Der Kommentar berücksichtigt auch wesentliche Erkenntnisse aus Kriminologie, Psychologie und Sozialwissenschaften. Da das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken geprägt ist, reichen in der Praxis rein juristische Argumente oft nicht aus und müssen durch den Rückgriff auf Bezugswissenschaften ergänzt werden.
- Praxisrelevanz: Besonders bei der Beurteilung des Entwicklungsstandes von Heranwachsenden (§ 105 JGG) oder der Prognosestellung bietet das Werk wissenschaftlich fundierte Kriterien, die über die bloße Gesetzesauslegung hinausgehen.
Im Blickpunkt: Vollzug und Untersuchungshaft
Schwerpunkt der 27. Auflage sind die grundlegend überarbeiteten Erläuterungen zum Vollzug der Untersuchungshaft und den stationären Sanktionen. Da Freiheitsentziehung bei Jugendlichen das "letzte Mittel" ist, finden Praktiker in diesem Kommentar dazu ausführliche Ausführungen zu Verhältnismäßigkeit und zu besonderen Ermittlungspflichten.
Aus dem Inhalt:
- jugendstrafrechtlichen Verantwortlichkeit
- Beurteilung des Entwicklungsstandes Heranwachsender
- Rechtsfolgensystem unter Berücksichtigung der Prognosestellungen im Allgemeinen sowie der Weisungen und der Drogenproblematik im Einzelnen.
- Schwerpunkte im Verfahrensrecht
- Umfang der Anwendbarkeit von Normen des allg. Strafverfahrensrechts
- besondere Ermittlungspflichten
- Verfahrenseinstellung bzw. Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft
- Rechtsmittelverfahren
Aus dem Vorwort ( Auszug)
Zum Stand der "Grundüberholung" des Kommentars schreibt Professor Dr. Ralf Kölbel in seinem Vorwort zur 27. Auflage 2026:
"(…) Über diese Aktualisierungen hinaus versuche ich seit der Übernahme der Bearbeitung eine umfassende Neubearbeitung des Werkes schrittweise voranzubringen. Bislang ist dies in der Einführung und den § 1 bis § 93a sowie in den § 105 und § 113 erfolgt. Im Zuge dessen wurden auch die vollzugsrechtlichen Abschnitte erheblich modifiziert. Mit Beginn der vorliegenden Auflage wird dieser Kommentar die Erläuterungen zum Vollzug von U-Haft, Jugendarrest, Jugendstrafe und Maßregelunterbringung in einigen separaten Abschnitten (Vor § 89c, Vor § 90, Vor § 92 und Vor § 93a) zusammenführen und ihren nunmehr bereits erheblichen Umfang künftig noch ausweiten."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht