Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in Deutschland umgesetzt. Dieser neue Praxiskommentar berücksichtigt alle Aspekte! Die praxisgerechte Kommentierung soll es Unternehmen bzw. ihren Beratern ermöglichen, entsprechende Schutzmechanismen (Whistleblowing-Kanäle) zu implementieren und damit im Rahmen von Corporate Compliance mögliche Bußgelder und Imageschäden zu vermeiden.
Zum Inhalt:
- Darstellung des gesamten Whistleblowing-Rechts
- Erläuterung sektorspezifischer Vorgaben durch Experten
- Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben
- Hilfe bei der Implementierung von Schutzmechanismen
Kommentar füllt Lücke
In ihrem Vorwort weisen die beiden Herausgeber Professor Dr. Jan Lieder , LL.M. (Harvard) und Dr. Philipp Ceesay , LL.M. (Harvard) auf eine Regelungslücke hin. Sie schreiben dazu: "Obwohl das HinSchG die erste Kodifikation des Whistleblowing-Recht in Deutschland darstellt, kodifiziert es weder den Hinweisgeberschutz noch die organisationsrechtlichen Vorgaben abschließend. Diese Lücke wird in Form einer kompakten Darstellung des Hinweisgeberschutzes und der organisationsrechtlichen Vorgaben außerhalb des Anwendungsbereichs des HinSchG geschlossen werden."
Vorrang für Sektoren
Nach Meinung der Herausgeber reichen die Regelungen des HinSchG weit über das Arbeitsrecht hinaus. Sie schreiben dazu im Vorwort: " Darüber hinaus hebt das Hinweisgeberschutzgesetz die ihm vorausgegangenen sektorspezifischen Regelungen weder auf noch lässt es sie unberührt. Vielmehr genießen die sektorspezifischen Regelungen bei ergänzender Anwendung des HinSchG grundsätzlich Vorrang. Für die Praxis in den betreffenden Sektoren ist daher eine Kommentierung erforderlich, welche die sektorspezifischen Regelungen berücksichtigt. Deren Bearbeitung tritt neben die grundständige Erläuterung des HinSchG und liegt in der Hand von Experten der jeweiligen Spezialmaterien."
Herausgeber/Autoren
Die Autoren sind ausgewiesene Experten aus Praxis und Wissenschaft. Die Herausgeber sind Professor Dr. Jan Lieder , LL.M. (Harvard) und und Dr. Philipp Ceesay , LL.M. (Harvard)
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht