Zeitenwende im Arbeitsrecht. Neu in der 17. Auflage sind u.a. der "AI-Act" der EU (Regulierung von KI-Systemen) und die neue EU-Plattformarbeitsrichtlinie. Außerdem enthält die aktuelle Auflage auch so aktuelle Themen wie die Entwicklung beim "böswilligen Unterlassen" anderweitigen Erwerbs nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung oder den Zugang einer Kündigungserklärung nebst Anscheinsbeweis.
EU reguliert KI-Anwendungen
Der am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Artificial Intelligence Act (AI-Act) ist weltweit die erste Regelung, die sich mit KI-Systemen beschäftigt. Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen und die Grundrechte gewährleistet sind. Das soll europaweit für mehr Vertrauen in die neue Technologie sorgen. Um das sicherzustellen werden an die Betreiber von KI-Systemen Compliance-Anforderungen gestellt, die mit zunehmendem Risiko immer strenger werden.
Mit Plattformarbeitsrichtlinie der EU
Bereits berücksichtigt in der 17. Auflage des Arbeitsrecht Handbuches von Dörner ist die am 1. Dezember 2024 in Kraft getretene EU-Plattformarbeitsrichtlinie. Diese Richtlinie soll in der EU die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Online-Arbeitsplattformen verbessern. Diese Plattformen vermitteln Dienstleistungen wie z.B. Transportaufgaben, Essenslieferungen und viele weitere Dienstleistungen. Personen, die diesen Plattformen zuarbeiten sollen besser in ihren Arbeitnehmerrechten geschützt werden. Zukünftig werden die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen.
Weitere Themen der 17. Auflage:
- NEU: Nachweis- und Hinweisgeberschutzgesetz
- Arbeitsschutzgesetz und Tarifvertragsrecht
- Massenentlassungsrecht
- Versicherungsschutz bei Unfällen im Home Office
- Privatnutzung von Arbeitsmitteln
- Änderungen bei Urlaubsrecht und Minijob
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- Korrekte Betriebsratsvergütung
Vorwort zu Gesetzesänderungen (Auszug)
"… Einführung der rechtsfähigen eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; eGbR), ferner unionsrechtlich gebotene Änderungen und Ergänzungen des NachweisG, den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen im Home-Office im häuslichen Wirkungskreis und bei Wegeunfällen zur Betreuung der Kinder außer Haus (§ 8 Abs. 1 S. 3 SGB VIII, § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VIII), die Auswirkungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes, die EU-Entgelttransparenz-RL, die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 5 Abs. la EFZG), die Neuregelungen für Mini-Jobs (§ 8 Abs. 1 SGB IV) nach Anhebung und Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze (Schaffung eines Übergangsbereichs statt einer Gleitzone). Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der nationale Gesetzgeber die Whistleblowerrichtlinie der EU umgesetzt."
Vorwort zur Rechtsprechung (Auszug)
"… die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Arbeitnehmer- und Beschäftigtenbegriffs (...). Thematisiert werden die Anforderungen an ein betriebliches Kopftuchverbot, die Vergütung für Bereitschaftsdienste, Bereitschaftszeiten, Fortbildungszeiten, Zeiten der Anlegung von Dienstkleidung oder deren Abholung, der Darlegungs- und Beweislast für die Vergütung von Überstunden, Besonderheiten bei Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitkonten, Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenvergütung erst bei Überschreiten der Stundenzahl für Vollzeitarbeit. Natürlich dürfen auch weiterhin Probleme aus dem Urlaubsrecht (u.a. Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers) und zur Gleichbehandlung bei tariflichen Nachtschichtzuschlägen nicht fehlen."
Fazit
Das ehemalige "Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht" heißt jetzt nur noch Handbuch Arbeitsrecht. Doch der Anspruch, das GESAMTE ARBEITSRECHT umfassend und aktuell abzubilden, wurde beibehalten. Der Praktiker findet hier alles was der braucht, ob Individual- oder Kollektives Arbeitsrecht, dazu alles zum Arbeitsgerichtsverfahren und natürlich das Gebührenrecht.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht