Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Die große Reform mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ändert das SGB VIII in zentralen Punkten. Auch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die JGG-Novelle 2019/20 sowie das Ganztagsförderungsgesetz haben erhebliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe.
Der Frankfurter Kommentar
spielt seine Stärken als führender Kommentar für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aus, nicht nur in der Erläuterung der Regelungen im SGB VIII, sondern insbesondere auch an den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren und zu anderen Sozialleistungssystemen. Die Kommentierungen etwa zu jungen Menschen mit Behinderungen, Kinderschutz/Inobhutnahme, Sozialdatenschutz, Finanzierungsfragen und örtlicher Zuständigkeit/Kostenerstattung sind meinungsprägend.
Die 9. Auflage
legt die Schwerpunkte auf die Reformthemen:
- Förderung der Inklusion
- Stärkung der Kinder- und Elternrechte (Beratung, Selbstvertretung, Ombudschaft, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten etc.)
- Ausbau präventiver, bedarfsgerechter Hilfen (flexible, niedrigschwellige Hilfen, Hilfe in Notsituationen)
- Kinderschutz und Kooperation
- Hilfeplanung und Aufsicht in stationären Hilfen
- Unterstützung junger Volljähriger/Careleaver
- Neuregelungen aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie der
- für die Jugendhilfe besonders relevanten Änderungen des JGG (Novelle 2019/20)
Die Neuauflage
berücksichtigt alle Änderungen der 19. Legislaturperiode.