Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.
Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
Die Broschüre enthält wichtige arbeitsrechtliche Gesetze und daneben das Bundesgleichstellungsgesetz sowie alle Gleichstellungsgesetze der Bundesländer auf dem aktuellen Rechtsstand.
Einfacher und bequemer geht es nicht!
Ihre Vorteile
Erfüllen Sie kinderleicht die gesetzliche Aushangpflicht. Verhindern Sie ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Rechtsstand.
Das sollten Sie beachten:
Alle Beschäftigte müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen
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