18. Auflage mit der Mitbestimmung beim Einsatz von KI-Systemen und vielen weiteren aktuellen Themen wie: Homeoffice und Desksharing oder Workation. Ebenfalls berücksichtigt ist die Betriebsratsvergütung nach neuem Recht und der rechtliche Blick voraus auf die Betriebsratswahlen 2026. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Ende September 2025.
Aus dem Vorwort (Auszug)
"(..) Die 18. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand der neuesten Gesetzgebung und Rechtsprechung. Eingearbeitet wurde insbesondere das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 248 vom 24. Juli 2024), das auf die in der Praxis entstandenen Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern reagiert. Rechtsprechung und Literatur konnten bis Ende September 2025 berücksichtigt werden."
Schwerpunktthemen:
- Mitbestimmung beim Einsatz von KI-Systemen
- Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
- Beschäftigtendatenschutz (EU-DSGVO)
- Mitbestimmung in der Matrixorganisation
Weitere Themen der Neuauflage:
- Abgrenzung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl
- Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats
- Mitbestimmungstatbestände nach §§ 87 und 99 BetrVG
- Mitbestimmung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Ansprüche des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber
- erweiterte Freistellungspflichten
- Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe
- Regelung der teilautonomen Arbeitsgruppe
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Geltung des BetrVG im Ausland
Zum Konzept dieses Standardwerks:
Der Kommentar berücksichtigt die Auswirkungen auf die Betriebsverfassung durch die Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen des BAG und der Landesarbeitsgerichte und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung auf.
Leserstimmen zu Vorauflagen
RAin/FAin ArbR Daniela Hangarter LL.M. (Frankfurt/M) in AE 1/22 (17. Aufl.)
"(...)Fazit: Der Richardi folgt laut Vorwort dem Leitgedanken, neben der zuverlässigen Unterrichtung über die Praxis auch die arbeitsrechtliche Wissenschaft einzubeziehen und damit zur Nachprüfung auch bereits scheinbar endgültig entschiedener Rechtsfragen anzuregen. Dies gelingt ihm auch hervorragend. Die Kommentierung genügt hohen wissenschaftlichen Ansprüchen. Auch bei der Vorbereitung und Begleitung der anstehenden Betriebsratswahlen ist man mit dem Werk bestens gerüstet."
RA Dr. Tobias Leder, LL.M. (München) schreibt in NZA 22/2016 (15. Aufl.)
"(...) Am 'Richardi' führt bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen kein Weg vorbei. Daran hat sich - wie nicht anders zu erwarten war - auch mit der Neuauflage nichts geändert."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht