Die 5. Auflage mit wichtigen Entscheidungen von EuGH und BAG zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit. Enthalten ist auch die geänderte Aushangpflicht mit ihren Auswirkungen für die Praxis. Die Vorauflage des handlichen ArbZG-Kommentars stammt aus dem Jahr 2020. Rechtsstand der aktuellen fünften Auflage ist Januar 2026.
Mit Fahrpersonalgesetz
Der handliche Kommentar zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) berücksichtigt auch das Fahrpersonalgesetz mit der dazu ergangenen Rechtsprechung. Auch europarechtliche Bezüge werden hier kommentiert. Hilfreich für die praktische Arbeit sind auch die im Textanhang enthaltenen Normen wie die EG-Arbeitszeitrichtlinie und die Fahrpersonalverordnung.
EuGH stellt Weichen
Mit seiner Entscheidung zur "Notwendigkeit eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Weichen für die jeweiligen nationalen Regelungen vorgegeben.
Aus dem Vorwort
Zu den erfolgten Rechtsänderungen schreiben die beiden Autoren in ihrem Vorwort:
"(…) Die Zeit seit Erscheinen der 4. Auflage prägte vor allem die Rechtsprechung, die in der 5. Auflage berücksichtigt ist. Der Gesetzgeber hielt sich zurück. Die Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 (C-55/19 – CCOO) zur Notwendigkeit eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen“ Systems zur Arbeitszeiterfassung erfordert ein Handeln des nationalen Gesetzgebers. Da dieser untätig blieb, sah sich das Bundesarbeitsgericht veranlasst, mit Beschluss vom 13.9.2022 – dogmatisch nicht überzeugend – eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung der Arbeitgeber aus der arbeitsschutzrechtlichen Generalklausel in § 3 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG abzuleiten und damit den Gesetzgeber zu „überholen“ (sog. „Stechuhr-Entscheidung“). Die Entscheidung wurde in der Fachliteratur zT zu Recht stark kritisiert und wirft weitere Fragen auf. Die Praxis muss mit ihr leben und sie umsetzen."
Leserstimme zur Vorauflage
Prof. Dr. Richard Giesen (München) schreibt in "Fachanwalt Arbeitsrecht" Ausgabe 12/2005:
„(...) Die Kommentierung hilft nicht nur bei der Beantwortung arbeitszeitrechtlicher Fragen im individualarbeitsrechtlichen Mandat (z.B. Prüfung der Rechtmäßigkeit von Überstundenanordnungen). Sie ist ebenso geeignet für die umfassende Beratung bei der unternehmerischen Arbeitszeitplanung, bei der entsprechenden betrieblichen Mitbestimmung und der behördlichen Überwachung. Auch die diffizilen Fragen der tarifvertraglichen Gestaltung des Arbeitszeitrechts lassen sich mit Hilfe der Kommentierung der §§ 7, 12, 21, 25 ArbZG beantworten. Der geradezu liebevoll bearbeitete Anhang von über 260 Seiten gibt dem Arbeitsjuristen die Sicherheit, eine umfassende Dokumentation in den Händen zu halten. Hier sind alle arbeitszeitrechtlichen Zusatzregelungen zu finden; zudem gibt es ein umfassendes Fundstellenverzeichnis und ein nicht minder umfassendes Sachregister.“
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Autoren:
- Prof. Dr. Ulrich Baeck, Rechtsanwalt
- Dr. Thomas Winzer, Rechtsanwalt
- Einführung
- Allgemeine Vorschriften
- Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten8
- Sonn- und Feiertagsruhe
- Ausnahmen in besonderen Fällen
- Durchführung des Gesetzes
- Sonderregelungen
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Schlussvorschriften
Anhang
- Unionsrecht
- Gesetze
- Verordnungen