17. Auflage mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (In Kraft ab 1.1.2026). In "letzter Minute" eingearbeitet wurde noch das KostBRÄG 2025, welches der Bundesrat erst Ende März diesen Jahres verabschiedet hat. Die Änderungen dazu wurden noch bis Juni berücksichtigt. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist der 1. Juni 2025.
Die Neuauflage berücksichtigt:
- das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (Inkrafttreten 01.01.2026)
- das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
- das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
- das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
- das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom
- das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025).
Zum Inhalt:
Neben ZPO, EGZPO, GVG und EGGVG werden auch das 1. und 2. Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 1-270 FamFG) hier mitkommentiert. Außerdem enthalten:
- Mediationsgesetz (MediationsG)
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
- die Brüssel Ia-Verordnung und IIb-Verordnung
- Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den gescheiterten Reformanstrengungen des letzten Legislaturperiode schreiben die beiden Herausgeber Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting (Universität Köln) und Prof. Dr. Markus Gehrlein (Richter am BGH):
"(…) Der Zivilprozess ist reformbedürftig. Das wird in Fachkreisen nahezu allgemein betont. Im Jahre 2024 wurde deshalb eine Reformkommission unter der Leitung der OLG-Präsidenten in Düsseldorf und Celle gebildet, die zum Jahreswechsel 2024/25 einen Bericht mit umfangreichen Reformvorschlägen präsentiert hat. Dem aktuellen Fortgang dieser Arbeiten steht freilich im Wege, dass nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition im November 2024 der Bundespräsident den Bundestag am 27.12.2024 aufgelöst hat. Deshalb wird die im Frühjahr 2025 gebildete neue Regierung einen völligen Neustart zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformschritte unternehmen müssen. Mit schnellen Umsetzungsmaßnahmen ist deshalb im Jahr 2025 noch nicht zu rechnen."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht