Die 23. Auflage erweitert die umfangreiche ZPO-Kommentierung durch die im Jahr 2025 neu hinzugekommenen Verfahren (§§ 606 ff.). Bereits berücksichtigt wird in der Neuauflage auch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Januar 2026.
Pluspunkte der 23. Auflage
- Ausführliche Erläuterungen zur Berechnung von Anwaltsgebühren und Gerichtskosten
- Erläuterungen zu Zustellungsrecht, Zwangsvollstreckung, Verbraucherrechtedurchsetzung und Europäisches Zivilprozessrecht
- Inclusive Auswertung von Rechtsprechung der Instanzgerichte
Aus dem Vorwort
In seinem Vorwort schreibt Herausgeber Prof. Dr. Wolfgang Voit (Universität Marburg) u.a.:
"(…) Die Verdoppelung der Streitwertgrenze führt zu einer Verschiebung der Belastung von den Landgerichten zu den Amtsgerichten, zugleich wird die (streitwertunabhängige) Spezialisierung an den Landgerichten durch die Zuständigkeit für Ansprüche aus Heilbehandlungen gestärkt. Gravierende Veränderungen werden zunächst in einer Erprobungsphase getestet: Die neuen Regelungen zum Online-Verfahren rücken nicht nur vom Prinzip der mündlichen Verhandlung ab, sondern bilden die Grundlage für einen Einstieg in strukturelle Vorgaben an den Parteivortrag. Der Zwang zur tabellarischen Gegenüberstellung der Positionen kann die Arbeit des Gerichts erheblich erleichtern, bedeutet aber für die Rechtsanwaltschaft eine erhebliche Umstellung."
Stimmen zur Vorauflagen
Raimund Weyand (OStA a.D.) schreibt in der "ZInsO" Ausg. 23/2023 zur 20. Aufl. 2023:
"(...) Das Autorenteam besteht aus im Zivilrecht versierten Lehrstuhlinhabern und Angehörigen der Justiz. Dementsprechend praxisnah und rechtsprechungsorientiert fallen die Erläuterungen aus, die aber auch stets wissenschaftlich fundierte Antworten liefern. Insgesamt ist der Kommentar verlässlich auf dem Rechts- und Sachstand Anfang 2023. Wer sich anschaulich, prägnant und gleichwohl mit dem nötigen Tiefgang informieren möchte, ist mit dem auch von der Rechtsprechung verbreitet beachten und häufig zitierten Musielak/Voit daher bestens und topaktuell versorgt. Wünsche kommen nicht auf."
Prof. Udo Hintzen urteilt im "Rechtspfleger" Ausg. 9/2025 über die 22. Auflage 2025:
"(...) Der 'Musielak/Voit' hat zweifelsohne seinen festen Platz unter den einbändigen ZPO-Kommentaren. Seine Reputation ist ohne Zweifel. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist stimmig. Eine echte Arbeitserleichterung und ein gelungenes Nachschlagewerk."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht