Praxiskommentar mit Tiefgang
Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, mit einer zugleich praxisbezogenen wie wissenschaftlich fundierten Kommentierung allen, die sich mit dem Versammlungsrecht befassen, eine nutzbringende Erläuterung der neuen Vorschriften an die Hand zu geben.
Eigenständiges Versammlungsrecht in NRW
Mit dem am 15.12.2021 im Landtag beschlossenen und am 7.1.2022 in Kraft getretenen Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) hat der Gesetzgeber ein eigenständiges nordrhein-westfälisches Versammlungsrecht geschaffen.
Das Gesetz enthält aus dem niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) und aus dem VersG des Bundes übernommene Passagen sowie neue Inhalte, die auf der Grundstruktur und einem Teil der Formulierungen der Musterentwürfe basieren.
Erste Erläuterungen zur Anwendungspraxis
Neben der naturgemäß erst spärlich vorhandenen Rechtsprechung und Literatur konnten bereits auch viele Fragen berücksichtigt werden, die sich aus Sicht von Gesetzesanwendern stellen. Schrifttum und Rechtsprechung sind bis einschließlich März 2022 in das Werk eingeflossen, in Einzelfällen auch darüber hinaus.
Geeignet für ...
... für die Aus- und Fortbildung im Verwaltungsrecht als auch für die Verwaltungspraxis.
Von:
- Professor Dr. Norbert Ullrich
- Professor Dr. Frank Braun
- Peter Roitzheim
- Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen
Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
(VersammlungsgesetzEinführungsgesetz NRW – VersGEinfG NRW)
vom 17. Dezember 2021
- Artikel 1
Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(Versammlungsgesetz NRW – VersG NRW) GV.NRW. Ausgabe 2022
Nr. 1 v. 6.1.2022, S. 1
- Allgemeine Regelungen
- Versammlungen unter freiem Himmel
- Versammlungen in geschlossenen Räumen
- Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
- Kosten, Entschädigung, Schadenersatz
- Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Berichtspflicht, Inkrafttreten