Im Fokus der 32. Auflage stand neben dem Thema Umweltrecht auch die Änderung des Begriffs " verfassungsrechtliche Streitigkeit"(§ 40 VwGO). Daneben galt es zahlreiche weitere rechtliche Änderungen und den neuen Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuarbeiten. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist März 2026,
Aus dem Vorwort:
In ihrem Vorwort weisen die Herausgeber auf den besonderen Einsatz der Autorinnen und Autoren hin, die auch die jüngsten Rechtsentwicklungen in den Jahreskommentar einarbeiten wollen. Dazu scheiben sie:
"(…) Unter großem Zeitdruck konnten in die Druckfahnen auch noch die jüngsten Änderungen im Asylprozessrecht und so auch noch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-AnpassungsG) eingearbeitet werden (G. v. 23.4.2026, BGBl. 2026 I Nr. 111). Einzugehen war damit auch auf das neue Institut einer zentralen Normenkontrolle beim Bundesverwaltungsgericht (§ 77 Abs. 5 AsylG), die sicherlich noch für Diskussionen sorgen wird."
Neu in der 32. Auflage:
- Änderung von § 52 durch Art. 12a GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.4.2026
- Änderung von § 67 durch Art. 4 Geoschutzreformgesetz vom 11.1.2026
- Änderungen von §§ 55a, 55d durch Art. 15, Art. 16 Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vom 22.12.2025
- Änderung von § 48 durch Art. 6 Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung des BauGB und des BImSchG vom 22.12.2025
- Änderung von § 55b durch Art. 31 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts vom 8.12.2025
- Änderung von § 163 durch Art. 9 Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 8.12.2025
- Änderung von § 48 durch Art. 2 Abs. 6 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 25.11.2025
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht