Die 6. Auflage fokussiert sich auf entscheidungsrelevante Fragen und erläutert diese (verständlich formuliert!) praxisnah und auf wissenschaftlichem Niveau. Ergänzend werden Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, wie dem Straf- und Strafprozessrecht, einbezogen. Hier findet der Nutzer auch Lösungsansätze bei Fragen für die noch keine abschließende Judikatur vorliegt.
Wie schon bei den Vorauflagen wurde für die aktuelle Auflage die BGH-Rechtsprechung vollständig erfaßt. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Anfang 2025.
Nützlich & hilfreich
Der Anhang des Kommentars enthält eine Vielzahl bundesrechtlicher Regelungen, auf die das OWiG verweist oder an die es anknüpft. Außerdem finden sie in diesem Anhang eine umfangreiche Zusammenstellung der landesrechtlich Zuständigkeitsvorschriften!
Generalüberholte Auflage
Die Neuauflage enthält alle Novellierungen seit der Vorauflage 2018. Das sind u.a.:
- das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024.
- das zweite Gesetz zur Änderung schifffahrtrechtlicher Vorschriften vom 14.3.2023
- das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 5.10.2021
- das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021
- das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des BVerfG vom 27.5.2020
- das 60. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020
- das 61. Gesetz zur Änd. des Strafgesetzbuches – Umsetzung der RL (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.4.2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Autorinnen/Autoren:
Eine Kommentierung auf wissenschaftlichem Niveau von:
- Prof. Dr. Jürgen Peter Graf , Rechtsanwalt, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
- Anke Hadamitzky , Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof
- Dr. Hans-Joachim Lutz , Richter am Bundesgerichtshof
- Prof. Dr. Wolfgang Mitsch em. (Universität Potsdam)
- Prof. Dr. Holger Niehaus , Richter am Oberlandesgericht
- Prof. Dr. Rudolf Rengier em. (Universität Konstanz)
- Univ.-Prof. a.D. Dr. Klaus Rogall (Freie Universität Berlin)
- Lothar Senge , Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.
Aus dem Vorwort (Auszug)
"(…) Mit der 6. Auflage verarbeitet der Kommentar acht Jahre Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Nach wie vor ist es der Anspruch aller an der Entstehung des Werkes Beteiligten, das Interesse der Wissenschaft und die Bedürfnisse der Praxis gleichermaßen zu berücksichtigen. Dies gewährleistet eine Riege von Kommentatoren, die auch in der Neuauflage aus Vertretern der Wissenschaft und der Justiz zusammengesetzt ist.
Leserstimmen zu Vorauflagen
RAG Carsten Krumm (Dortmund) im Blog "dierezensenten" zur 5. Aufl. 2018
"(...) Der KK-OWiG (so wird der ,,Karlsruher Kommentar, Ordnungswidrigkeitengesetz" üblicherweise abgekürzt) liegt jetzt in 5. Auflage vor. Er ist einer der festen Anker im OWi-Recht. (...) Also: Reinschauen! Besseres findet sich nicht!"
Rechtsanwalt Norbert Schneider schreibt in AG Spezial 12/2014 zur 4. Auflage 2014
"(...) Der Nutzer erfährt alles, was er für sein Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigt. Für den Verteidiger in Bußgeldsachen ist häufig die Kenntnis des Verfahrensrechts wichtiger als die des materiellen Rechts. Gerade bei den vor den Amtsgerichten anfallenden Massengeschäften der Bußgeldsachen wird häufig nicht sorgfältig gearbeitet. Verfahrensfehler können hier den Erfolg - zumindest eine Einstellung - für den Mandanten bringen. Hierzu lässt der Karlsruher Kommentar keine Frage offen und gibt auch wertvolle Praxishinweise."
RAG Dr. Benjamin Krenberger (Landstuhl) schreibt in der DAR 11/2014 zur 4. Auflage 2014
"(...) Nunmehr noch aus einzelnen Abschnitten zu zitieren, um die Kommentierung als das herauszustellen, was sie für den Leser ist - nämlich eine beeindruckende, instruktive und nachhaltige Erkenntnisquelle - würde jeglichen Rahmen sprengen. Mein Gesamteindruck zum KK-OWiG ist durch diese Neuauflage nur bestärkt worden: es handelt sich um ein herausragendes Kommentarwerk, an dem sich die Praxis ausrichten und messen lassen kann. Ich nutze den Kommentar sowohl in der täglichen Arbeit bei Gericht als auch für wissenschaftliche Zwecke und kann mich stets auf die Fundiertheit der Ausführungen verlassen."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
LESETIPP:
In meinem persönlichen Blog "BuchBlick.de" verrate ich Ihnen das "Erfolgsgeheimnis" des Karlsruher Kommentars zum OWiG. → zum Blog-Beitrag