8. Auflage mit ersten Antworten zu KI und E-Lending (E-Book-Leihe) dazu mögliche Auswirkungen der KI-Verordnung, dem Digital Services Act und dem EU-Data Act. Das IV. Bürokratieentlastungsgesetz wurde in der Neuauflage ebenfalls berücksichtigt. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist Mitte 2024.
Perfekt für "ersten Zugriff"
Mitkommentiert und "verzahnt" mit dem UrhG sind: das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das Nebenurheberrecht (Vorschriften aus DNBG, PatG, InformationsfreiheitsG, DNG und KGSG), die beiden direkt anwendbaren EU-Verordnungen (Portabilitäts- u. MarrakeschVO) und dem Kunsturhebergesetz können auftauchende Fragen bei einem "ersten Zugriff" rechtssicher beantwortet werden.
Dem Konzept der Kommentar-Reihe "Gelbe Erläuterungsbücher" folgend, soll der Kommentar dem ratsuchenden Praktiker anhand der aktuellen Judikatur (europäische u. nationale Rechtsprechung), die richterliche Sicht vermitteln. Wo Rechtsprechung fehlt, oder noch nicht gesichert ist, wird die entsprechende Literatur zitiert.
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zur Rechtsentwicklung im Urheberrecht der letzten Jahren schreiben die Verfasser in ihrem gemeinsamen Vorwort:
"Seit dem Erscheinen der siebten Auflage dieses Werkes zu Beginn des Jahres 2022, in der die Umsetzung der DSM-RL und der Online SatCab-RL kommentiert wurde, ist das Urheberrecht auf europäischer wie deutscher Ebene in vergleichsweise ruhigeres Fahrwasser geraten. Allerdings berühren die im Zuge der europäischen Daten- und Digitalstrategie erlassenen Rechtsakte (Daten-Governance-Rechtsakt, VO (EU) 2022/868, DGA; Gesetz über digitale Märkte, VO (EU) 2022/1925, DMA; Gesetz über digitale Dienste, VO (EU) 2022/2065, DSA, mit Ergänzung in Deutschland durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz, DDG; Datengesetz, VO (EU) 2023/2854, DA; und zuletzt das KI-Gesetz, VO (EU) 2024/1689) in Teilen auch das Urheberrecht (…).
Urheberrecht im digitalen Zeitalter
Im Vorwort zur ersten Auflage im Jahr 2003 wiesen die beiden Begründer des Kommentars, Dr. Thomas Dreier und der inzwischen verstorbene Dr. Gernot Schulze auf die wachsende Bedeutung des Urheberrechts im Digitalen Zeitalter und einer digitalisierten Gesellschaft hin. Dazu schrieben sie:
"In der digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft stellt es den Rechtsrahmen für die Schaffung, Verbreitung und Nutzung des Rohstoffs Information dar, soweit dieser die Form geschützter Werke und Leistungen annimmt. Das Urheberrecht regelt nicht nur das Verhältnis zwischen Schöpfer und Werkvermittler sowie den Wettbewerb der Verleger und Produzenten untereinander, sondern es bestimmt darüber hinaus, wie Nutzer mit geschützten Werken und Leistungen umgehen dürfen. Dabei gerät das nationale Recht mehr und mehr unter den Einfluss des europäischen und des internationalen Rechts."
Abstact mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht
Von:
- Prof. Dr. Thomas Dreier
- Dr. Gernot Schulze†, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Unter Mitwirkung von:
- Prof. Dr. Benjamin Raue
- Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
- Dr. Reto Mantz
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
- Urheberrecht
- Allgemeines
- Das Werk
- Der Urheber
- Inhalt des Urheberrechts
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Dauer des Urheberrechts
- Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- Schutz der Lichtbilder
- Schutz des ausübenden Künstlers
- Schutz des Herstellers von Tonträgern
- Schutz des Sendeunternehmens
- Schutz des Datenbankherstellers
- Schutz des Presseverlegers
- Besondere Bestimmungen für Filme
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Ergänzende Schutzbestimmungen
- Rechtsverletzungen
- Zwangsvollstreckung
- Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Übergangsbestimmungen
- Schlussbestimmungen
- Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz — UrhDaG)
- Allgemeine Vorschriften
- Erlaubte Nutzungen
- Unerlaubte Nutzungen
- Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
- Rechtsbehelfe
- Schlussbestimmungen
- Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz — VGG)
- Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
- Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
- Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
- Aufsicht
- Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- Nebenurheberrecht
- EU-Verordnungen
- Das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KUG) Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie