Mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher Bedeutung
- mit sämtlichen relevanten Bezügen zur Offenlegungsverordnung
- durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesenes Autorenteam
Die neue Verordnung in der Praxis
Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen erläutert der neue Kommentar ausgewogen und verständlich. Auch die delegierten Rechtsakte wurde in ihren Grundzügen bei den betreffenden Vorschriften behandelt.
Perfekt
für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.