Das neue Strafprozessrecht
Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen – „Effektivierung“, „Modernisierung“ und die „Fortentwicklung“ der Strafprozessordnung – haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet.
Der neue NomosKommentar zur StPO
Der neue NK-StPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess brauchen.
Seine Stärken
Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen.
Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert.
NK-Qualität: Der Kommentar ist eingebettet in die Nomos-Kommentar-Kultur und steht dabei neben dem NK-StGB.
Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf.
Auf über 5.000 Seiten konnten folgende Gesetze berücksichtigt werden:
- Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
- Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 31.10.2023 zur Verfassungswidrigkeit der erweiterten Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO
- Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt