Das
SGB IV ist für die Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger und betrieblicher Praxis von zentraler Bedeutung.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen, insbesondere das 7. SGB IV-ÄndG mit seinen Zielen:
• Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung, u. a. durch Änderungen des Beitragsrechts, des Melderechts und der Regelungen zur Digitalisierung
• Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung
• Schließen von Lücken im Leistungsrecht
• Schließen des DO-Rechts als eine Sonderform der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Auch alle vorangegangenen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts und das MDK-ReformG vom Dezember 2019, sind durchgängig berücksichtigt.