Schwerpunkt der 2. Auflage dieses Querschnittskommentars (Arbeits-, Steuer-, Sozial- u. Strafrecht) ist die selbständige Durchführung des Ermittlungsverfahrens. Auch das Verfahrensrecht wird in der aktuellen Auflage ausführlich behandelt. Dabei gehen die Verfasser intensiv auf die Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Juristischer "Werkzeugkasten"
Ein echter Pluspunkt des gelben Kommentars sind die zahlreichen Praxishilfen für die anwaltliche Tätigkeit oder für die Steuerberatung. Das enthaltene "Berufsgruppen-ABC" ermöglicht eine zuverlässige Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit. Außerdem sind viele nützliche (und nicht leicht auffindbare) Arbeitsmaterialien enthalten.
Zum Inhalt:
- Befugnisse der Behörden bei der Prüfung von Schwarzarbeit, Verfolgung und Ahndung
- Zusammenspiel von Arbeits-, Gewerbe-, Steuer-, Sozial-und Strafrecht
- Darstellung des materiell-rechtlichen Verfahrensrechts
- Prüfungen der Zollbehörden nach dem Mindestlohngesetz
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Zahlreiche Praxishilfen
- Regelungen für spezifische Branchen und Personengruppen
Aus dem Vorwort (Auszug)
"Seit der Erstauflage im Jahr 2016 ist bereits viel Zeit vergangen, und in dieser Zeit hat sich die Rechtslage erheblich weiterentwickelt. Besonders prägend für die jüngeren Änderungen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung waren das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung von 2017 und das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (2019). Diese Gesetzesänderungen haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und den Missbrauch von Sozialleistungen erheblich verschärft."
(…)
"Die vorliegende Auflage berücksichtigt diese Entwicklungen sowie weitere relevante Änderungen, jedoch nicht den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG), der am 5.9.2024 vorgelegt wurde."
Hintergrundwissen Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist ein maßgeblicher Teil der Schattenwirtschaft. Laut IDW arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland ca. 3,3 Millionen Menschen "ohne Lohnsteuerkarte". Zuständig für die Bekämpfung dieses unsozialen Verhaltens ist nach dem SchwarzArbG die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll's. Diese überprüft Arbeitgeber und verfolgt illegale Beschäftigung. Allein im Jahr 2023 betrug der Schaden für den Fiskus 615 Millionen Euro. Die echte Schadenssumme dürfte noch viel höher sein.
Ein echter "Bestseller"
Wie weit die Schwarzarbeits-Problematik in die Gesellschaft hineinreicht, zeigt die Liste der potentiellen Käufer dieses Kommentars. Dabei handelt es sich um Berufsverbände und -vereinigungen, Anwält*innen, Steuerberater*innen, Personalverantwortliche in Unternehmen, Gewerbetreibende aller Art, die Bauwirtschaft und natürlich die zuständigen Behörden: Hauptzollämter, Sozialversicherungsträger, Sozialämter, die Bundesagentur für Arbeit, Finanzbehörden und die Justiz.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht