Die 69. Auflage des Jahreskommentars zur StPO wird erstmals (wahlweise und mit Aufpreis) als "Chat-Book" angeboten. Damit können Nutzer auf verlinkte Dokumente aus der Datenbank "beck-online" zugreifen ohne beck-online-Kunde zu sein. Es entsteht kein Abonnement! Die Online-Anwendung ist an die 69. Auflage gebunden und endet am 31.5.27. Die Folgeauflage wird dann, wenn gewünscht, mit einer überarbeiteten/aktualisierten Chat-Anwendung geliefert.
Der ehemalige "Meyer-Goßner" ist seit Jahrzehnten das Standardwerk zur Strafprozessordnung. Seine aktuellen Verfasser sind Professor Dr. Bertram Schmitt, Richter am Intern. Strafgerichtshof a.D. und BGH-Richter a.D. sowie Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof.
Top-Themen der 69. Auflage
- Telekommunikations-Überwachung
- Neue Leitlinien zur Befangenheit
- Änderungen beim Revisionsrecht
- Grenzüberschreitende Verfahren
Berücksichtigung fand auch die erst im vergangenen Dezember beschlossenen „Opt-Out“-Regelung für die seit Januar dieses Jahres verpflichtende Führung von elektronischer Akten..
Aus dem Vorwort
Im Vorwort weisen die beiden Verfasser auf aktuelle Verfahrensänderungen hin. Dazu schreiben sie:
"(…) Eingearbeitet sind auch weitere grundlegende Entscheidungen des BVerfG zum Strafprozessrecht wie z. B. zur Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (BVerfG BeckRS 2025, 24851) und zur Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit von Angeklagtem und Verteidiger (BVerfG NJW 2025, 2232), sowie des EGMR, etwa zur Unschuldsvermutung bei Ausführungen in einem Urteil gegen einen getrennt verfolgten Mitverdächtigen (EGMR NJW 2025, 2083)."
Cybercrime beschäftigt Gerichte
Die digitalen Medien sorgten bei den obersten Gerichten für Arbeit. So galt es zu entscheiden, wie es um die Rechtsmäßigkeit bei der Erhebung und Verwertung von Daten aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen steht. Hier ging es speziell um die gerichtliche Verwertbarkeit von Chat-Daten bei der Aufklärung schwerer Verbrechen.
Das Bundesverfassungsgericht mußte über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen entscheiden und auch die Grenze bei der Auswertung von Datenträgern wurde geklärt.
So beurteilen Nutzer das Werk
OStA Prof. Dr. Jens Lehmann (Celle) screibt in "Goltammer's Archiv" Ausgabe 3/2025 (67. Auflage)
"(...) Seinem Ruf als unentbehrliches Werkzeug der Praxis wird der Kommentar auch in der aktuellen Auflage gerecht. Die Verfasser orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, verzichten jedoch keineswegs auf eine eigene Ansicht."
Prof. Dr. J. Vahle (Bielefeld) schreibt in "Kriminalistik" Ausgabe 7/2022 (65. Auflage)
"(...) Fazit: Der "Meyer-Goßner/Schmitt" bietet zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis eine Kommentierung der Spitzenklasse."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht