In der neuen 12. Auflage des Kommentars zum Patentrecht mit EPÜ werden Einheitspatent und das einheitliche Patentgericht regelungsbezogen berücksichtigt. Rechtsstand der aktuellen Auflage ist September 2024.
Die Auflage 2025 berücksichtigt erste Entscheidungen des Einheitspatentgerichts (EPG). Außerdem wurden die Anhänge des Kommentars neu strukturiert. Sie enthalten nun auch die Rechtsgrundlagen des Einheitspatentsystems (mit Anmerkungen).
Aus Platzgründen wurde das chronologische Entscheidungsregister begrenzt. Dafür gibt es zwei neue Register zu Entscheidungen des EPG (1. Instanz u. Berufungsgericht). Neben Parallelfundstellen finden Sie dort auch Informationen zur jeweiligen Entscheidung.
Aktive Patentgerichte
Das bereits in der Vorauflage berücksichtigte 2. Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatModG) hatte die Verfahrensabläufe bei DPMA und BPatG sowie bei den Verletzungsgerichten geändert. Bei der 12. Auflage mußten nur wenige gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden, dafür aber zahlreiche neue Entscheidungen der deutschen und europäischen Patentgerichte.
Pluspunkt: Praxisorientiert
Pluspunkt des einbändigen Kommentars ist die Darstellung von deutschem und europäischem Recht in nur einem Band. Das verdeutlicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verfahrensrecht. Der konsequent auf die Praxis ausgerichtete Kommentar aus dem Heymanns-Verlag zeigt, an welcher Stelle sich Regelungen, Amtspraxis oder Rechtsprechung unterscheiden. Hier werden alle Fragen beantwortet, ob beim Erteilungs- oder Verletzungsverfahren.
Pluspunkt: Bewährte Suchsystematik
Ein weiterer Pluspunkt des bewährten Kommentars, dessen Vorauflage aus dem Jahr 2021 ist, sind der einfache Zugriff auf die gesuchte Information durch die optimal gestalteten Entscheidungs- und Sachregister. Mit diesem bewährten Kommentar sind Sie mit Ihrer Anmeldung beim Anmeldeamt oder vor Gericht immer auf der sicheren Seite.
Stabwechsel beim Herausgeber
In ihrem Vorwort schreiben die beiden neuen Herausgeber, Cornelia Rudloff-Schäffer (Präsidentin des DPMA a.D.) und Dr. Rainer Moufang: "Die 12. Auflage des Schulte-Kommentars stellt eine beträchtliche Zäsur dar: Rainer Schulte, der Begründer dieses Werkes und alleiniger Autor der ersten sechs Auflagen, hat uns die Verantwortung als Herausgeber übertragen. Aus seinem Vertrauen erwächst die Verpflichtung zur anerkannt hohen Qualität. Wir werden weiterhin der besonderen Konzeption des Kommentars folgen, die in einer praxisnahen verbindenden Darstellung des deutschen und europäischen Patentrechts besteht. Selbstverständlich wird der 'Schulte' auch in Zukunft den Namen seines weiterhin dem Autorenkreis angehörenden Begründers tragen."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht