Die 10. Auflage beinhaltet das KostBRÄG 2025. Erläuterte Musterberechnungen zeigen anhand von Praxisbeispielen die korrekte Anwendung des neuen Kostenrechts. Zusätzlich finden Sie in in der aktuellen Auflage Hinweise zum Zitiergebot und eine praxisnahe Darstellung der GNotKG-Grundlagen. Neu ist auch eine Fallsammlung zu Beurkundungen in fremder Sprache! Rechtsstand der Neuauflage ist Mai 2025.
Registereinträge werden teurer
Am 1. Januar diesen Jahres ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregister-Gebührenverordnung in Kraft getreten. Diese sieht eine Erhöhung der notariellen Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister um 50 Prozent vor.
Behandelt werden Neuerungen zu:
- Handelsregisteranmeldungen nach § 378 Abs. 2 FamFG
- Dokumentenpauschalen für Eintragungsmitteilungen
- Behebung von Beanstandungen und KV 22123
- die Abrechnung von Zentralnotar-Fällen
- isolierte Notaranderkonten
- Erbauseinandersetzung und Weiterübertragung
- Erbbaurechtsverlängerung und bedingte (vorsorgliche) Neubestellung
- Grundbuchberichtigung im Erbfall
- Pflichtteilsverzichte gegenüber Erstversterbenden
- der Kirchenaustritt.
Hinweis: Alle enthaltenen Musterberechnungen sind vollständig (incl. Bescheinigungen, Auslagen und Umsatzsteuer). Sie können, durch die enthaltenen unterschiedlichen Varianten, problemlos übertragen werden.
Aus dem Vorwort (Auszug)
"Seit der neunten Auflage der Notarkostenberechnungen wurde das GNotKG vor allem durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)1 geändert. Es passt zum einen die Privilegierung bei Übergabe oder Zuwendung eines land-oder forstwirtschaftlichen Betriebs an das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 1794) an, das § 19 BewG mit Wirkung zum 1.1.2025 außer Kraft setzte. Gemäß § 266 Abs. 4 S. 1 und S. 2 BewG wurden Einheitswertbescheide, die vor dem 1.1.2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 grundsätzlich aufgehoben. Damit war die bisherige Anknüpfung für die Wertberechnung in § 48 GNotKG entfallen. Künftig kommt es daher auf den Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft an. Die zweite Änderung betrifft die Form der Notarkostenberechnungen: Nunmehr reicht Textform aus."
Leserstimmen zur Vorauflage
Notarassessor Philipp Schroeder (Berlin) schreibt in der Zeitschrift "notar" Heft 1/2025 (9. Aufl.)
"(...) Zusammengefasst handelt es sich bei den 'Notarkostenberechnungen' von Diehn um eine sehr hilfreiche und umfangreiche Fallsammlung für den erfahrenen Praktiker. Mit den neu hinzugefügten Kostenberechnungen zum MoPeG sowie zur Videobeurkundung befindet sich das Werk auf dem aktuellsten Stand und berücksichtigt auch weiterhin die wesentlichen Fälle der alltäglichen notariellen Praxis."
Notar Dr. Jens Neie (Aschaffenburg) schreibt in der DNotZ Heft 4/2025 zur 9. Auflage 2024
"(…) Angesichts der umfassenden, übersichtlichen und systematisch stringenten Behandlung aller wichtigen Fragen zum Notarkostenrecht anhand praxisrelevanter Beispiele kann auch die Neuauflage uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht