Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) - veröffentlicht von der BaFin - konkretisieren § 25a KWG und sind die Umsetzung der qualitativen Anforderungen der Vorgaben der internationalen Standardsetzer an das Risikocontrolling von Banken und die entsprechenden bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse in deutsches Recht.
Der neue Kommentar baut auf der sechsten Novelle der MaRisk auf. Seit der letzten Überarbeitung der MaRisk sind einige Themen zum Risikomanagement auf europäischer Ebene durch Guidelines der ESMA und insbesondere der EBA in den Vordergrund gerückt.
Im Fokus stehen u.a. die Inhalte der seitens der EBA erlassenen " (sog. NPEs & FPEs). Diese haben erhebliche Bedeutung für die Strategie des Risikomanagement und der Stundungspraxis bis hin zur Bewertung von Sicherheiten und für die Wertberichtigung.
Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die Outsourcing-Praxis der Unternehmen, hervorgerufen durch die EBA- "Guidelines on outsourcing arrangements" (EBA/GL/2019/02).
Die Kommentierung erfolgt vor dem Hintergrund zahlreicher Bankenkrisen. Der Kommentar macht mithin auch auf das Erkennen und Aufgreifen riskanten Banken-Handelns aufmerksam.
Der neue Kommentar liefert einen ganzheitlichen Blick zu den MaRisk und erläutert die komplexe Rechts- und Gesetzeslage unter Berücksichtigung der vielfältigen einschlägigen Rechtsprechung, Guidelines und Auslegungshinweise europäischer Behörden.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Darstellung der Neuerungen
- praxistaugliche Anwendungshinweise
- kompakte Übersicht der sich in der täglichen Arbeit stellenden Pflichten
Für Banken, Unternehmen, Unternehmensberatung, Anlageberatung, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Aufsichtsbehörden.