Lobbyarbeit:
ab 1.1.2022 neu geregelt.
Das Lobbyregistergesetz
tritt am 1.1.2022 in Kraft und sorgt mit den neuen Regelungen, u.a. zu den Eintragungs- und Offenlegungspflichten, für Rechtsunsicherheit bei Verbänden und Unternehmen. Bei falschen oder unvollständigen Angaben drohen bis zu
50.000 EUR Bußgeld.
Der neue Kommentar
informiert umfassend und mit zahlreichen praktischen Hinweisen:
- zur registrierungspflichtigen Lobbyarbeit und deren gesetzlichen Ausnahmetatbeständen,
- zur Eintragung in das neue öffentliche Lobbyregister,zur Veröffentlichung entsprechender Unternehmensdaten,zum fortlaufenden Monitoring,zu den neuen gesetzlichen Maßstäben der Lobbyarbeit.
Für Interessenvertretende, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Büros von Bundestagsabgeordneten sowie für Bundesministerien.