Die aktuelle 5. Auflage des JVEG-Kommentars mit KostBRÄG 2025, Justizstandort-Stärkungsgesetz und dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Außerdem enthalten ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und die wichtigsten Landes-Kostenvorschriften. Auch Rechtsprechungsmäßig ist das Standardwerk wieder auf aktuellem Stand. Die aktuelle Auflage hat den Rechtsstand April 2025.
Hoher Praxisnutzen
Der Kommentar beinhaltet zahlreiche praxisorientierte Berechnungsbeispiele, Tabellen und lexikalische Zusammenstellungen. Zusätzlich werden auch einschlägige Vorschriften einbezogen, soweit sie das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz betreffen. Das bezieht sich u.a. auf landesrechtliche Regelungen, wie z.B. die Landesreisekostengesetze oder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gliederung des Kommentars
- Allgemeine Vorschriften
- Gemeinsame Vorschriften
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- Schlussvorschriften
- Anlagen zum JVEG
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den Änderungen seit der Vorauflage schreibt Autor Hagen Schneider in seinem Vorwort:
"Das nun doch verabschiedete KostBRÄG 2025 konnte deshalb im Rahmen dieser Neuauflage Berücksichtigung finden. Über die seit dem Erscheinen der letzten Auflage im Jahr 2021 erfolgten gesetzlichen Änderungen hinaus, mit denen etwa die nach dem JVEG zu vergütende Protokollperson geschaffen wurde, war auch die erneut zahlreiche Rechtsprechung zu beachten.
Das Werk möchte weiterhin an der Praxis ausgerichtete und umfassende Erläuterungen geben und als Hilfe und Orientierung auf dem Gebiet des Entschädigungs‐ und Vergütungsrechts nach dem JVEG dienen."
Leserstimmen zur Vorauflage
Dietrich Weder, Richter am OLG (Augsburg) schreibt in "Der Sachverständige" Heft 5/2022:
"(...) Er liefert im notwendigen Umfang Verweise auf Rechtsprechung und anderweitige Literatur. Dabei nimmt er selbst nicht an Meinungsstreit teil, sondern zeigt nüchtern und zuverlässig den juristischen Diskussionsstand auf."
Rechtsanwalt Norbert Schneider (Neunkirchen) schreibt in "AG SPEZIAL" Ausgabe 1/2022
"(...) Die 4. Aufl. lässt mit ihren über 600 Seiten Kommentierung keine Frage offen. Ergänzt wird die Kommentierung durch einen umfangreichen Anhang, u.a. Gebührenordnung für Ärzte sowie einschlägiger Verwaltungsverordnungen."