Jeder Rechtsanwalt muss mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gut vertraut sein, um seine Abrechnungen korrekt erstellen und seinen Gebührenrahmen optimal ausschöpfen zu können. Da der Gesetzgeber das RVG seit Einführung bereits vielfach geändert hat, muss der Rechtsanwalt ständig auf dem Laufenden bleiben.
Neuauflage
Die Neuauflage bringt alle aktuellen Gesetzesänderungen mit dem Stand 1. Februar 2022. Berücksichtigt wird dabei u.a. bereits G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften (BRAO-Reform).
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Kostenbeamtinnen und Kostenbeamte, Referendarinnen und Referendare, Bürovorsteherinnen und Bürovorsteher, Anwaltsgehilfinnen und Anwaltsgehilfen sowie Auszubildende.