Die 27. Auflage des Standartkommentars zum RVG von Gerold/Schmidt mit der lange überfälligen Gebührenanpassung durch das KostBRÄG 2025 (incl. Betreuergebühren) Mit dieser Rechtsänderung werden gleichzeitig auch die Vormundvergütung und das Justizkostenrecht an die gestiegenen Kosten angepaßt. Die aktuelle Auflage des Kommentars hat den Rechtsstand vom 1. Juni 2025.
Aktuelle Rechtsänderungen
Berücksichtigt wurden neben dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) u.a.:
- das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
- das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
- das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
- das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
- das Postrechtsmodernisierungsgesetz
- das Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu den erfolgten Änderungen schreiben die Herausgeber in ihrem Vorwort u.a.:
"Lange ersehnt und auf den letzten Drücker doch noch gekommen — Art. 11 des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes (KostBRÄG). Mit ihm wurden die meisten Gebühren des RVG samt dessen VV mit Wirkung zum 1.6.2025 (Art 13 Abs. 3 KostBRÄG) erhöht.
Darüber hinaus hat es noch folgende Bestimmungen des RVG geändert:
§§ 15a Abs. 2 S. 1; 17 Nr. 7b, c und d, 19 Abs. 2 Nr. 1; 23; 24; VV 2300 Anm. Abs. 2 S. 2; 2303 Nr. 2 bis 4; und von besonderer Bedeutung VV 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 (Terminsgebühr auch in Verfahren mit Erörterungstermin). In Art. 1 KostBRÄG wurde weiter die Vergütung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2025 (Art. 13 Abs. 1 KostBRAG) geändert."
Leserstimmen zu Vorauflagen
Heinz Hansens, VorsRiLG a.D. (Berlin) schreibt in AG Spezial 11/2023 (26. Auflage):
"(...) Geradezu vorbildlich sind die Erläuterungen der die Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen betreffend Vorschriften des Paragraphenteils des RVG und der Teile 4 und 5 VV von Burhoff. Beispielhaft ist hier die bis ins Einzelne gehende Kommentierung der zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 und Nr. 5115 VV, die praktisch keine Frage offenlässt. Dabei verweist der Autor auch auf die vielen zu diesen Gebührenvorschriften ergangenen Gerichtsentscheidungen."
Prof. Dr. Volker Römermann (RA in Hannover) schreibt in der NJW 31/2021 (25. Auflage):
"(...) Der "Gerold/Schmidt" ist in der gegenwärtigen Ausbaustufe ein profunder juristischer Kommentar, ein Handbuch, ein Lehrbuch mit zahlreichen Anwendertipps und Berechnungsbeispielen, ein Streitwertkatalog, und ein Vertragsmusterbuch ist er obendrein."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht