Die 2. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage 2017 erfolgten Änderungen bei der Förderung durch die öffentliche Hand und die aktuelle Judikatur. Das erheblich überarbeitete Handbuch zeigt die Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts. Neben dem Europarecht sind das die Bundeshaushaltsordnung und die Haushaltsordnungen der Länder (Beispiele: Bayern u. NRW). Ebenfalls berücksichtigt werden die jeweiligen Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern sowie deren spezielle Förderrichtlinien.
Stärken des Handbuchs:
- Ablauforientierte Darstellung des Bewilligungsverfahrens und der Prüfung
- Verfahren bei der Rückforderung von fehlerhaften Zuwendungen
- Darstellung der Schnittstelle zum EU-Beihilfe- und Vergaberecht
- Ausführungen zum Rechtsschutz
- Viele hilfreiche Checklisten
- Muster für Zuwendungsanträge und -bescheide
Aus dem Vorwort (Auszug)
Zu der zweiten Auflage 2025 des Handbuchs schreiben die Herausgeber im Vorwort:
"Die bewährte Konzeption des Handbuchs wurde beibehalten: Die Autoren aus Praxis und Wissenschaft verantworten gemeinsam das Werk und stehen für die verschiedenen Blickwinkel, insbesondere den der Fördergeber- und den der Fördernehmerseite, sowie die wissenschaftliche Einordnung. Ausgerichtet an den jeweiligen Verfahrensabläufen werden die grundlegenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben dargestellt und erläutert. Dabei halten die Autoren an ihrer Absicht fest, zugleich einen Beitrag zur – dringend erforderlichen – rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung zu leisten. Durch die häufige Anführung des Handbuchs als Quellenbeleg in Rechtsprechung und Schrifttum sehen sie sich in dieser Vorgehensweise bestätigt."
Hintergrund
Das Zuwendungsrecht regelt die staatliche Förderung außerstaatlicher Stellen zu öffentlichen Zwecken, an denen der Staat ein erhebliches Interesse hat. Das Förderspektrum ist breit und umfasst insbesondere kulturell, wirtschafts- und sozialpolitisch bedeutsame Vorhaben.
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht