Das MoPeG hat das Recht der Personengesellschaften im BGB grundlegend reformiert, wobei keine Bestimmung unberührt blieb. Diese umfassende Neugestaltung war unerlässlich, um das geschriebene Recht der gelebten Rechtspraxis anzupassen. Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber nun klare und fundierte Richtlinien für das Personengesellschaftsrecht geschaffen.
Mit dem Stichtag 1.1.2024 steht die Rechtspraxis vor einer gewaltigen Umstellung. Anwält:innen, Gerichte und Notar:innen müssen sich in einem gänzlich veränderten Normgefüge orientieren.
Gewohnte Auslegungen und Ansätze der Vor-MoPeG-Regelungen können nicht einfach übernommen werden, insbesondere wo Regelungskonzepte des OHG-Rechts auf die rechtsfähige GbR übertragen wurden. Bedeutende Neuerung im Recht der GbR ist das prominente Beispiel des Gesellschaftsregisters, das in vielen wirtschaftlichen Kontexten einen bedeutenden Einfluss auf die Rechtspraxis haben wird. Die GbR ist nun außerdem rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben. Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse und Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen:
- RA Dr. Thomas Heidel
- RA Dr. Thomas Ammermann
- RA Dr. Moritz Beneke
- Prof. Dr. Diederich Eckardt
- RAin Dr. Jessica Hanke
- RiLG Dr. Max Noack
- Prof. Dr. Alexander Schall
- RA Dr. Hans-Claudius Scheef
- Dr. Florian Schmitt
- Gesellschaft
- Allgemeine Bestimmungen
- § 705 Rechtsnatur der Gesellschaft
- Anhang I zu § 705: Die fehlerhafte Gesellschaft
- Anhang II zu § 705: Die GbR im Verfahrensrecht
- Anhang III zu § 705: Recht der ARGE
- Rechtsfähige Gesellschaft
- Sitz; Registrierung
- § 706 Sitz der Gesellschaft
- § 707 Anmeldung zum Gesellschaftsregister
- § 707a Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister
- 707b Entsprechend anwendbare Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
- § 707c Statuswechsel
- § 707d Verordnungsermächtigung
- Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft
- § 708 Gestaltungsfreiheit
- § 709 Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust
- § 710 Mehrbelastungsverbot
- § 711 Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen
- § 711a Eingeschränkte Übertragbarkeit von Gesellschafterrechten
- § 712 Ausscheiden eines Gesellschafters; Eintritt eines neuen Gesellschafters
- § 712a Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
- § 713 Gesellschaftsvermögen
- § 714 Beschlussfassung
- § 715 Geschäftsführungsbefugnis
- § 715a Notgeschäftsführungsbefugnis
- § 715b Gesellschafterklage
- § 716 Ersatz von Aufwendungen und Verlusten; Vorschusspflicht; Herausgabepflicht; Verzinsungspflicht
- § 717 Informationsrechte und -pflichten
- § 718 Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung
- Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
- § 719 Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
- § 720 Vertretung der Gesellschaft
- § 721 Persönliche Haftung der Gesellschafter
- § 721a Haftung des eintretenden Gesellschafters
- 721b Einwendungen und Einreden des Gesellschafters
- § 722 Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Vorbemerkung zu § 723
- § 723 Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
- § 724 Fortsetzung mit dem Erben; Ausscheiden des Erben
- § 725 Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter
- § 726 Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters
- § 727 Ausschließung aus wichtigem Grund
- § 728 Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters
- § 728a Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbetrag
- § 728b Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
- Auflösung der Gesellschaft
- § 729 Auflösungsgründe
- Anhang zu § 729: Die GbR im Insolvenzverfahren
- § 730 Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters
- § 731 Kündigung der Gesellschaft
- § 732 Auflösungsbeschluss
- § 733 Anmeldung der Auflösung
- § 734 Fortsetzung der Gesellschaft
- Liquidation der Gesellschaft
- § 735 Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare
- Vorschriften
- § 736 Liquidatoren
- § 736a Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren
- § 736b Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren
- § 736c Anmeldung der Liquidatoren
- § 736d Rechtstellung der Liquidatoren
- § 737 Haftung der Gesellschafter für Fehlbetrag
- § 738 Anmeldung des Erlöschens
- § 739 Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung
- Nicht rechtsfähige Gesellschaft
- § 740 Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
- § 740a Beendigung der Gesellschaft
- § 740b Auseinandersetzung
- § 740c Ausscheiden eines Gesellschafters