Die Verzahnung von Kosten- und Verfahrensrecht macht diesen Kommentar zum Kostenrecht so einzigartig.. Er ist ein "Must-have" für Anwälte , Notariate und die Justiz. Die jüngste Reform des Kostenrechts sorgte in vielen Bereichen für höhere Gebühren. Der Nomos-Verlag hat dazu eine entsprechende Auflistung auf seiner Internetseite bereitgestellt. Hier sind die aufgeführten Änderungen im Überblick:
- GKG und FamGKG: Wertgebühren plus 6 %, Fest- und Betragsrahmengebühren plus 9 %, neue Gerichtsgebühr bei Rechtsnachfolgeklausel und neue Wertvorschriften für Mietüberschreitungen und Anpassung an den Grundsteuerwert bei der Zwangsversteigerung; im FamGKG Anhebung der Regelverfahrenswerte in Kindschaftssachen sowie in Abstammungs-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen; Änderung der Vorauszahlungspflicht im Mahnverfahren
- GKG und FamGKG: Wertgebühren +6 %, Fest- und Betragsrahmengebühren +9 %, neue Gerichtsgebühr bei Rechtsnachfolgeklausel, neue Wertvorschriften (u.a. Mietüberschreitungen, Zwangsversteigerung nach Grundsteuerwert); im FamGKG erhöhte Regelverfahrenswerte (Kindschaft, Abstammung, Ehewohnung, Gewaltschutz) und geänderte Vorauszahlung im Mahnverfahren; Mindestbeschwerdewert 300 € mit Übergangsvorschriften (§ 72 GKG, § 65 FamGKG); befristete Online-Verfahrensgebühren (KV 1216 ff.)
- RVG: Wertgebühren +6 %, Fest- und Betragsrahmengebühren +9 %, PKH/VKH-Kappungsgrenze >80.000 €, reduzierte PKH-Abschläge; fiktive Terminsgebühr in Kindschaftssachen, Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren, neue Gebührenstufen in Bußgeldsachen; Mindestbeschwerdewert 300 € (§ 61 RVG)
- GNotKG: Wertgebühren (Tabelle A) +6 %, Anpassungen bei Freibetrag/Freigrenze in Betrauungssachen, neue Wertvorschriften für Hofübergaben (Grundsteuerwert), Textform für notarielle Kostenberechnungen
- GvKostG: Gebühren +9 %, neue Gebühr für elektronische Zustellungen, angepasste Wegegeldpauschalen
- HRegGebV: geänderte Handelsregistergebühren
- JVEG: Vergütungen +9 %, Änderungen bei TKÜ-Entschädigung; Mindestbeschwerdewert 300 € (§ 25 JVEG)
- Kostenrechtliche Änderungen 2025 (u.a. Zuständigkeitsstreitwert-/Justizspezialisierungsgesetz): Anhebung des Mindestbeschwerdewerts von 200 € auf 300 € in den Kostengesetzen mit Übergangsvorschriften
- Einführung eines Online-Zivilverfahrens mit befristeten zusätzlichen Gerichtsgebühren (KV 1216 ff. GKG)
- Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) mit weiteren Anpassungen, insbesondere im VBVG