Die wichtigsten Gebührensätze jeweils bis zu einem Streitwert/Geschäftswert/Gegenstandswert bis 5 Mio bzw. 10 Mio €.
Seit Erscheinen der 38. Auflage der „Höver Gebührentabellen" sind zahlreiche Änderungen in verschiedenen Gesetzen in Kraft getreten mit Auswirkungen kostenrechtlicher Art. Die gravierendsten Änderungen ergeben sich bei den Gebühren nach dem GVKostG, in dem durch eine Erhöhung der Gebühren um 10 % eine Angleichung an die Bestimmungen des 3. KostRMoG herbeigeführt wird.
Jetzt auf aktuellstem Stand die Gebühren und Auslagen nach:
- GNotKG, Tabellen A, B und B ermäßigt
- JVKostG
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH)
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Den mit den Justizkosten befassten Anwendern bei den Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Gerichtsvollziehern und Behörden ist der „Höver" mit seiner übersichtlichen und praxisgerechten Darstellung seit einem halben Jahrhundert ein Begriff für schnelle und verlässliche Orientierung in allen Gebührenfragen.
Die spezielle Konzeption, neben den Gebührentabellen auch die entsprechenden Gebührentatbestände der verschiedenen Gesetze aufzuführen, ist für die tägliche Praxis besonders hilfreich und bietet einen echten Mehrwert.
Das praktische Griffregister ermöglicht den schnellen Zugang zur jeweils benötigten Tabelle und dem entsprechenden Gebührentatbestand.