Die 2. Auflage des Kommentars mit der 2023 geänderten Allg. Freistellungsverordnung (AGVO) erläutert fundiert die geänderte Subventionspraxis der Gemeinschaft. Ausführlich und praxisnah werden alle Sektoren von Agrar bis Verkehr mit Primär- und Sekundärrecht behandelt. Die Länderberichte wurden in der aktuellen Auflage ausgebaut und auch die durch Krisen (u.a. Energie, Ukrainekrieg) geänderten Vorgaben wurden berücksichtigt.
Neu hinzugekommen
Gegenüber der Vorauflage aus dem Jahr 2013 hat sich der Umfang des Kommentars von 1466 Seiten auf nun 3069 Seiten erhöht! Dafür sorgten u.a.:
- die Drittstaatensubventionsverordnung (FSR)
- das WTO-Subventionsrecht
- die Antisubventions-Grundverordnung (inkl. Anti-Dumping-Verordnung)
- das Handels- und Kooperationsabkommen mit Großbritannien
- das neue Freihandelsabkommen der EU
- die Beihilfenpraxis weiterer europäischer Staaten (Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich)
Aus dem Vorwort
Der Herausgeber, Professor Dr. Marc Bungenberg, möchte mit der erweiterten Neuauflage einen Beitrag zum besseren Verständnis des Beihilferechts leisten. Dazu schreibt er im Vorwort:
"In Zeiten von Systemwettbewerb und Handelskrieg unter ganz neuen geopolitischen Vorzeichen als zum Beispiel zum Zeitpunkt der vorherigen Auflage dieses Werkes im Jahr 2013 bieten Beihilfen/Subventionen gängige Instrumente, die unmittelbar mit Industriepolitik und Standortwettbewerb in Verbindung gebracht werden. Sie dienen der Förderung der digitalen wie grünen Transformation (…).
Und zur inhaltlichen Konzeption der 2. Auflage schreibt Professor Bungenberg:
"Zunächst ist es das Ziel gewesen, insbesondere die reformierte AGVO umfassend zu berücksichtigen; dann galt es aber auch, die jüngeren Entwicklungen auf der internationalen Ebene zumindest teilweise mit einzufangen. Insoweit richtet dieses Werk auch auf die internationalrechtliche Dimension einen besonderen Blick."
Bereiche für Beihilfen:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Erneuerbare Energien, Sportbeihilfen, Regionalbeihilfen, Corona-Beihilfen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kulturbeihilfen, sonstige Beihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Enthaltene europäische Regelungen
- Allg. Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) Nr. 651/2014 (konsolidierte Fassung der AGVO mit der Reform von 2023) Wissenswert: Über 95% aller Staatsbeihilfen fallen unter die AGVO!
- Art. 106 bis 109 AEUV
- Beihilfenverfahrensverordnung VO (EU) 2015/1589
- Drittstaatensubventionsverordnung VO (EU) 2022/2560
- Durchführungsverordnung zur VO (EU) 2015/1589
Leserstimmen zur Vorauflage
Prof. Dr. Wilfried Erbguth schreibt im Deutschen Verwaltungsblatt (DVBl) Ausgabe 7/2015:
"Auch angesichts der umfassenden Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung, der immer verständlichen Sprache, die ohne Schnörkel auskommt, und schließlich der gelungenen äußeren Gestaltung kann das Werk allen mit dem Beihilferecht in Wissenschaft und Praxis Beschäftigten oder daran Interessierten nur auf das wärmste empfohlen werden."
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann schreibt in der Verwaltungsrundschau (VR) Ausgabe 1/2014:
"Sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker werden auf diesen Kommentar nicht verzichten können. Er kann daher uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."
Prof. Dr. Peter Hilpold schreibt in Wirtschaft und Wettbewerb (WuW) im Jahr 2014:
"Die enorme wirtschaftliche Tragweite, die dieser Materie zukommt und die Spielräume, die das EU-Recht diesbezüglich eröffnet, erfordern eine entsprechende Sachkenntnis bei der weiteren Fortentwicklung dieses Bereichs, die dieser Kommentar in ganz wesentlicher Form zu fördern vermag."
Abstract mit Ergänzungen von Ralf Borowski
Juristische Fachbuchhandlung am Landgericht